XIII Straßenverkehr – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. https://www.dbsv.org/xiii-stra%C3%9Fenverkehr.html
Sehvermögen – eine Fahrerlaubnis erwerben kann oder ein Kraftfahrzeug noch führen darf
Sehvermögen – eine Fahrerlaubnis erwerben kann oder ein Kraftfahrzeug noch führen darf
Der Verwaltungsrat des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) fordert die Länder und Kommunen auf, ernsthafte Anstrengungen zu unternehmen, um die Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen in unserer zunehmend digitalen Gesellschaft zu sichern und zu fördern. Zwingende Voraussetzung ist, dass digitale …
Ausnahmeklauseln darf es nicht geben.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) vertritt als Spitzenorganisation die Interessen der rund 1,2 Mio. blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland. Die Digitalisierung erfährt durch die physischen Kontaktbeschränkungen aufgrund der Coronapandemie eine enorme Beschleunigung. Dabei wird in allen …
Schon deshalb darf es nicht zu einer Minimalumsetzung der Richtlinie kommen.
Der DBSV begrüßt die Verstetigung der Finanzierung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung ausdrücklich. Zu den Eckpunkten im Einzelnen:
Der Bedarf an Beratungsstellen mit Schwerpunkten darf indes nicht unterschätzt werden
Berlin. Pressetermin – Mittwoch, 21. September 2016, 11:00 Uhr – Protestaktion zum Bundesteilhabegesetz.
Diese Schlechterstellung blinder Menschen darf es nicht geben!
Fehlende Barrierefreiheit bedeutet Diskriminierung und Exklusion. Es ist überfällig, die gesetzlichen Regelungen, insbesondere im 2006 eingeführten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), weiterzuentwickeln.
Die Politik darf bei dieser so wichtigen Grundbedingung für die Teilhabe behinderter
Der Torwart darf seinen Strafraum nicht verlassen und außerhalb dieses Bereichs den
Sehr geehrte Damen und Herren, am 7. November 2016 findet vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales die Anhörung zum Bundesteilhabegesetz statt. Aus Protest gegen den vorliegenden Gesetzentwurf zieht der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) vor das Reichstagsgebäude:
Diese Schlechterstellung blinder Menschen darf es nicht geben!
Der DBSV erachtet den Anfang 2020 verabschiedeten Medienstaatsvertrag (MStV) in Bezug auf gleichberechtigte Zugangsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen zu audiovisuellen Medienangeboten für unzureichend. Vor diesem Hintergrund begrüßt der DBSV ausdrücklich das von den Ländern ausgehende Engagement zur …
Der Maßstab darf also nicht reduziert werden auf die für Menschen mit Behinderungen
Vollständiger Titel: „Stellungnahme des DBSV vom 14.07.2016 zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im …
Folgende Änderungen der AVMD-Richtlinie sind erforderlich: Artikel 7 darf nicht