Blindenfußball: Zuschauer – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. https://www.dbsv.org/blindenfussball-zuschauer.html
Ruhe auf dem Platz – Aber wann darf gejubelt werden?
Ruhe auf dem Platz – Aber wann darf gejubelt werden?
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) vertritt als Spitzenorganisation die Interessen der rund 1,2 Mio. blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland. Die Digitalisierung erfährt durch die physischen Kontaktbeschränkungen aufgrund der Coronapandemie eine enorme Beschleunigung. Dabei wird in allen …
Schon deshalb darf es nicht zu einer Minimalumsetzung der Richtlinie kommen.
Angesichts der erneut unzureichenden Frist zur Stellungnahme greifen die nachstehenden Ausführungen nur ausgewählte Aspekte auf. Zusammengefasst sieht der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband folgenden Änderungsbedarf in Bezug auf die im Entwurf angesprochenen Regelungsbereiche.
Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen, die in „besonderen Wohnformen“ leben, darf
Unter den rund 1,2 Mio. blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland sind viele, die auf eine gute physiotherapeutische Versorgung angewiesen sind. Zu den Aufgaben des DBSV gehören aber auch die Sicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Teilhabemöglichkeiten dieses Personenkreises. Vor diesem Hintergrund …
Dazu darf es nicht kommen.
Stellungnahme zur Außenwerbung auf Fahrzeugen des Öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV)
Dennoch darf Sie die sichere Wahrnehmung und Nutzung von Einstiegstüren und Türöffnern
Führgeschirr ab.“ Das ist für Harry das Signal, dass er den Arbeitsmodus verlassen darf
Der DBSV begrüßt die Verstetigung der Finanzierung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung ausdrücklich. Zu den Eckpunkten im Einzelnen:
Der Bedarf an Beratungsstellen mit Schwerpunkten darf indes nicht unterschätzt werden
Sehvermögen – eine Fahrerlaubnis erwerben kann oder ein Kraftfahrzeug noch führen darf
Vollständiger Titel: „Stellungnahme des DBSV vom 14.07.2016 zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im …
Folgende Änderungen der AVMD-Richtlinie sind erforderlich: Artikel 7 darf nicht
Als Spitzenverband der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe nimmt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) zum o. g. Referentenentwurf wie folgt Stellung.
Änderungsbedarfe: Der Anspruch auf Teilhabeleistungen aufgrund von Behinderung darf