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BMEL – Direktzahlung – Direktzahlungen

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/direktzahlung/direktzahlungen.html

Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung und bilden den wesentlichen Teil der sogenannten ersten Säule der GAP. In der aktuellen Ausgestaltung wird mit diesem Instrument die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Produktion umfassend gefördert. Dazu gehört, dass landwirtschaftliche Betriebe, die umfangreiche Anforderungen für die Gesellschaft erfüllen („Konditionalität“), eine Einkommens- und Risikoabsicherung in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung bekommen. Die Betriebe können zusätzliche Direktzahlungen bekommen, wenn sie zusätzliche Leistungen erbringen.
Der Anteil von Getreide darf maximal 66 % der Ackerfläche umfassen.

BMEL – Staatliche Beihilfen – Staatliche Beihilfen

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/staatliche-beihilfen/staatliche-beihilfen-agrar-fischerei-forst.html?nn=2530

Staatliche Beihilfen in der EU sind Finanzmittel eines Mitgliedstaates, die auf ein Unternehmen übertragen werden, beispielsweise direkte finanzielle Zuwendungen, Schuldenerlasse, verbilligte Darlehen und auch Bürgschaften, Steuervergünstigungen oder die Bereitstellung von Grundstücken, Waren und Dienstleistungen zu Sonderkonditionen.
So darf z.B. die Summe der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor

BMEL – Artenvielfalt – Tipps zum bienenfreundlichen Gärtnern

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/artenvielfalt/bienen-fuettern/pflanzen-und-tipps.html

Sie haben im Garten, auf dem Balkon oder auf der Fensterbank noch etwas Platz? Dann machen Sie daraus ein Bienenbuffet. Auch Grünflächen und Parks in Städten und Gemeinden, Schul- und Firmengelände oder Straßenränder lassen sich bienenfreundlich gestalten. Gut ist ein Mix aus früh-, mittel- und spätblühenden Pflanzen, die viel Nektar und Pollen bieten. So finden die Insekten vom Frühjahr bis in den Herbst hinein „Futter“.
welche Schaderreger behandelt werden dürfen, wann das Mittel angewendet werden darf

BMEL – Agrarmärkte – Schutz von geografischen Angaben und Namen traditioneller Spezialitäten

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/agrarmaerkte/geschuetzte-bezeichnungen.html

Schwäbische Spätzle, Nürnberger Lebkuchen, Allgäuer Bergkäse, Thüringer Rostbratwurst oder Beelitzer Spargel – diese Produkte sind nicht nur überregional bekannt, ihre Namen sind auch besonders geschützt.
Beispiel: „Allgäuer Bergkäse“ Nur Milch aus dem Allgäu darf zur Herstellung des „