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Lebensmittel-Hygiene – Betreten von Lebensmittelgeschäften mit Blindenführhund oder Assistenzhund darf

https://www.bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/lebensmittel-hygiene/mit-blindenhund-lebensmittelgeschaeft.html

Lebensmittelunternehmer müssen grundsätzlich vermeiden, dass Haustiere Zugang zu Räumen haben, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden. Bei Blindenführhunden und anderen Assistenzhunden gelten jedoch Ausnahmen.
Lebensmittel-Hygiene Betreten von Lebensmittelgeschäften mit Blindenführhund oder Assistenzhund darf