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BMEL – Pflanzenschutz – Zulassungsverfahren – Schutz von Gesundheit und Umwelt

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/pflanzenschutz/zulassung.html?nn=2066

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist ein zweistufiges Verfahren. Die Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel werden von der EU-Kommission genehmigt. Pflanzenschutzmittel mit genehmigten Wirkstoffen werden national zugelassen. Die Zulassungsstelle in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
So darf ein in der zentralen Zone in Deutschland nach Verordnung (EU) Nr. 1107/2009

BMEL – Rückstände + Kontaminaten – Kontaminanten in Lebensmitteln

https://www.bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/lebensmittelsicherheit/rueckstaende-und-kontaminaten/kontaminanten-lebensmitteln.html?nn=5190

Als Kontaminante gilt jeder Stoff, der dem Lebensmittel nicht absichtlich hinzugefügt wird, jedoch als Folge der Gewinnung (einschließlich der Behandlungsmethoden in Ackerbau, Viehzucht und Veterinärmedizin), Fertigung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Aufmachung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung des betreffenden Lebensmittels oder infolge einer Verunreinigung durch die Umwelt im Lebensmittel vorhanden ist.
Überschreitung das betreffende Lebensmittel nicht in den Verkehr gebracht werden darf

BMEL – Agrarsozialpolitik – Beschäftigung und Mindestlohn

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/agrarsozialpolitik/saisonarbeitskraefte-landwirtschaft.html

In der Landwirtschaft waren nach der Landwirtschaftszählung 2023 in Deutschland 876.000 Arbeitskräfte beschäftigt. Davon waren 398.000 als Familienarbeitskräfte tätig. Von den 478.000 familienfremden Arbeitskräften waren 243.000 Saisonarbeitskräfte, also 51 Prozent.
Sie darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden.

BMEL – Lebensmittelverpackungen – Bisphenol A und andere Bisphenole

https://www.bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/lebensmittelsicherheit/lebensmittelverpackungen/bisphenol-a-vorsorglich-verboten.html?nn=5096

Bisphenol A wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in der Vergangenheit wiederholt bewertet. Die EFSA hatte, unter anderem aufgrund noch ausstehender Studienergebnisse, in ihrer Stellungnahme aus dem Jahre 2015 zunächst eine vorläufige akzeptable tägliche Aufnahmemenge (tolerable daily intake, TDI) von 4 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag festgelegt.
: Die Artikel sind vor dem Gebrauch zu reinigen, eine Migration von Bisphenol A darf

BMEL – Lebensmittelverpackungen – Bisphenol A und andere Bisphenole

https://www.bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/lebensmittelsicherheit/lebensmittelverpackungen/bisphenol-a-vorsorglich-verboten.html

Bisphenol A wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in der Vergangenheit wiederholt bewertet. Die EFSA hatte, unter anderem aufgrund noch ausstehender Studienergebnisse, in ihrer Stellungnahme aus dem Jahre 2015 zunächst eine vorläufige akzeptable tägliche Aufnahmemenge (tolerable daily intake, TDI) von 4 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag festgelegt.
: Die Artikel sind vor dem Gebrauch zu reinigen, eine Migration von Bisphenol A darf