BMEL – Tierhandel und Transport – Fleisch oder Milchprodukte im Gepäck? Helfen Sie mit, Tierseuchen zu vermeiden! https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierhandel-und-transport/handelsverkehr-mit-samen-eizellen-und-embryonen/erzeugnisse-tierischen-ursprungs.html?nn=3482
Um ein Einschleppen von Tierseuchen in die Europäische Union zu vermeiden, ist das Mitbringen von Fleisch und Milch sowie daraus hergestellter Erzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) grundsätzlich untersagt.
persönlichen Verbrauch (maximal 20 Kilogramm oder ein einzelner Fisch, der schwerer sein darf