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BMEL – Serviceseiten – Social-Media-Netiquette des BMEL und Datenschutz

https://www.bmel.de/DE/serviceseiten/netiquette.html

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist in den sozialen Netzwerken X (ehemals Twitter), Instagram, Threads, Bluesky und YouTube aktiv. Für die Kommunikation auf den Social-Media-Kanälen gilt die nachfolgende Netiquette. Darüber hinaus gelten die Nutzungsbedingungen des jeweiligen sozialen Netzwerks.
gesetzlichen Zuständigkeiten keine Rechtsauskünfte oder rechtlichen Ratschläge erteilen darf

BMEL – Serviceseiten – Social-Media-Netiquette des BMEL und Datenschutz

https://www.bmel.de/DE/serviceseiten/netiquette.html?nn=138

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist in den sozialen Netzwerken X (ehemals Twitter), Instagram, Threads, Bluesky und YouTube aktiv. Für die Kommunikation auf den Social-Media-Kanälen gilt die nachfolgende Netiquette. Darüber hinaus gelten die Nutzungsbedingungen des jeweiligen sozialen Netzwerks.
gesetzlichen Zuständigkeiten keine Rechtsauskünfte oder rechtlichen Ratschläge erteilen darf

BMEL – Freiwillige Angaben + Label – Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel

https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/freiwillige-angaben-und-label/kennzeichnungspflicht-gvo.html

Lebens- und Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, aus ihnen bestehen oder hergestellt wurden, müssen seit 2004 aufgrund des europäischen Gentechnikrechts, namentlich der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003, EU-weit gekennzeichnet werden.
Zeitraum drei Monate, bevor die Milch mit „ohne Gentechnik“ gekennzeichnet werden darf

BMEL – EU-Agrarpolitik + Förderung – Ukrainekrieg: Ökologische Vorrangflächen werden zur Futternutzung freigegeben

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/ukraine-oekologische-vorrangflaechen.html?nn=2474

Um die Folgen des Ukrainekriegs für die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland abzufedern, hat Bundesminister Cem Özdemir verschiedene Sofortmaßnahmen auf den Weg gebracht. Dazu gehört, dass der Aufwuchs auf bestimmten ökologischen Vorrangflächen als Tierfutter freigegeben wird.
Das, was auf diesen Flächen wächst, darf bei Brachen und Zwischenfrüchten normalerweise

BMEL – Haus- und Zootiere – Tipps zur Reiseplanung mit Tieren

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/reiseplanung-tiere.html?nn=3392

Wenn der Urlaub vor der Tür steht und die Planung für die freien Tage beginnt, dann sollten sich Tierbesitzer folgende Fragen stellen: Nehme ich mein Haustier mit auf Reisen oder gebe ich es für die Zeit in andere Hände? Was muss ich beachten, wenn ich aus meinem Urlaubsland ein Haustier mit in die Heimat bringe?
Das Tier darf wegen der Gefahr eines Hitzschlages bei hohen Temperaturen keinesfalls

BMEL – Pflanzenschutz – Zulassungsverfahren – Schutz von Gesundheit und Umwelt

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/pflanzenschutz/zulassung.html?nn=2066

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist ein zweistufiges Verfahren. Die Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel werden von der EU-Kommission genehmigt. Pflanzenschutzmittel mit genehmigten Wirkstoffen werden national zugelassen. Die Zulassungsstelle in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
So darf ein in der zentralen Zone in Deutschland nach Verordnung (EU) Nr. 1107/2009