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Recht Kinderleicht – Eigentum und Besitz

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Was bedeutet Eigentum? Eigentümer einer Sache ist derjenige, dem die Sache gehört. Als Eigentümer kann man mit seiner Sache machen, was man möchte. Man kann zum Beispiel sein Fahrrad in einer neuen Farbe anmalen, wenn einem die alte Farbe nicht mehr gefällt, es verkaufen oder sogar ganz kaputt
. © Dirk Reschke Diese Seite ist keine Beratung bei konkreten Problemen.

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