Kennzeichnung für „Müllermilch“ verbessert | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/produktmeldungen/kennzeichnung-fuer-muellermilch-verbessert
Alle Pflichtangaben sind in weiß auf dem hellgelben Untergrund auch bei guter Sehkraft
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Die Rocket Sales GmbH darf ihre melatoninhaltigen Gummibärchen nicht länger mit dem Versprechen „Restful Sleep“ bewerben. So lautet das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.
Gesundheitsversprechen müssen zugelassen sein Nach der Health-Claims-Verordnung müssen alle
mehr Bio und Nachhaltigkeit „Bio“-Werbung, obwohl nicht alle Produkt bio sind
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followfood erarbeiteten gemeinsam Maßnahmen, um eine gleichbleibend hohe Qualität für alle
Alle Zutaten sind zudem auf der Rückseite deklariert.
Das ist geregelt: Laut Lebensmittelinformationsverordnung müssen Lebensmittel alle
Lebensmittelinformationsverordung (LMIV) gilt für verpackte Lebensmittel, dass alle
Auf einem Senf steht die Werbung „mit natürlichen Zutaten“. Sind Zutaten wie Senfkörner, Essig und Gewürze nicht ohnehin immer natürliche Zutaten und die Werbung ist überflüssig?
„Vital“ enthält auch nicht alle essentiellen Nährstoffe. mehr
Prangen Himbeeren, Honig oder Walnüsse auf der Verpackung, obwohl im Lebensmittel lediglich Mini-Mengen und Aromen stecken, so ist Ärger vorprogrammiert. Klare Informationen können Missverständnissen vorbeugen. (06.09.2017)
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