EugH Urteil 06.09.2016 https://infopoint-europa.de/de/articles/eugh-urteil-06-09-2016
Ein Mitgliedstaat ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 06.09.2016 nicht verpflichtet, alle Unionsbürger, die sich in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, in gleichem Maß vor Auslieferung zu schützen wie seine eigenen Staatsangehörigen.
Sollte aber das Herkunftsland auf die Information hin handeln kann der Betroffene
