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EuGH: Fluggastrechte und "außergewöhnliche Umstände"

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Der EuGH (Urteil vom 16.05.2024 – Az. C-405/23) hat mal wieder zur sog. Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vom 11.02.2004) entschieden. Diesmal ging es um den Ausschluss von Ausgleichszahlungsansprüchen des Fluggastes wegen „außergewöhnlichen Umständen“. Diese können – so der EuGH – auch darin begründet sein, dass der Flughafenbetreiber nicht genügend Personal für die Gepäckverladung hat. Das Luftfahrtunternehmen, dessen Flug aufgrund eines solchen außergewöhnlichen Umstands eine große Verspätung hatte, muss jedoch zur Befreiung von seiner Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen an die Fluggäste nachweisen, dass sich dieser Umstand auch dann nicht hätte vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären und dass es gegen dessen Folgen die der Situation angemessenen Vorbeugungsmaßnahmen ergriffen hat.
Diese gelten vornehmlich für Flugannullierungen, aber nach der Rechtsprechung des

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Entschädigungsansprüche im europäischen Fluggastrecht Eine Einführung in die Fluggast-VO 261/2004/EG

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Die folgenden Seiten sollen eine Übersicht über die Entschädigungsansprüche von Fluggästen nach der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004/EG (kurz: Flug-VO) bieten.Der Aufsatz möchte es Ihnen ermöglichen, eine erste Bewertung vornehmen zu können, wann ein Entschädigungsfall vorliegt (juristisch: Tatbestand) und wenn ja, welche Entschädigungsansprüche sich daraus ergeben könnten (jur.: Rechtsfolge). Dabei kann hier nicht mehr als eine Orientierung geleistet werden, denn obwohl sich die Flug-VO als vermeintlich einfach und klar präsentiert, ist sie doch in ihrer Umsetzung äußerst kompliziert.
Fluggastes selbst liegen.7 Zu denken ist etwa an Gebrechlichkeit, Krankheit oder aber

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Von der Leyen hält Grundsatzrede

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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat vor dem Europäischen Parlament in Straßburg ihre Grundsatzrede zur Lage der Union gehalten. In der jährlichen sog. „State of the Union“-Rede zieht der/die Kommissionspräsident:in klassischer Weise Bilanz der EU-Politik der letzten Monate und legt die Ziele für das kommende Jahr fest. Es handelt sich um die wohl wichtigste Grundsatzrede in der Europäischen Union. 
Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern, bestehende Gesetze strenger anzuwenden, aber

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Die Zukunft britischer Gesellschaften in Deutschland nach dem Brexit

https://infopoint-europa.de/de/articles/die-zukunft-britischer-gesellschaften-in-deutschland-nach-dem-brexit

Am 23.06.2016 stimmten ca. 52% der Wähler in einem Referendum des Vereinigten Königreichs für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (sog. Brexit). Am 29.03.2017 initiierte die britische Premierministerin Theresa May durch schriftliche Mitteilung an den Europäischen Rat den Austrittsprozess. Der Austrittsprozess findet seine rechtliche Grundlage in Art. 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV). In den hierzu geführten Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union geht es u.a. darum, Vereinbarungen für die Zeit nach dem Austritt zu erreichen. 
Aber auch andere bekannte deutsche Unternehmen, wie z.B. die Drogerie Müller oder

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Der Apple-Beschluss der Europäischen Kommission: Unionsrechtliche Beihilfenaufsicht im Steuersektor

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Am 30. August 2016 hat eine Entscheidung der Europäischen Kommission für viel Aufsehen gesorgt. Mit ihrem sogenannten „Apple-Beschluss“ verpflichtete sie die Republik Irland knapp 13 Milliarden Euro Steuern vom Apple Konzern einzufordern.  Mehr zum „Apple-Beschluss“ im nachfolgendem Beitrag.
Dies ist nach den unionsrechtlichen Beihilfevorschriften aber unzulässig.

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