EuGH: Erziehungszeit im EU-Ausland zählt für Rente https://infopoint-europa.de/de/articles/eugh-urteil-erziehungszeit-im-eu-ausland-zaehlt-fuer-rente
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Erziehungszeiten im EU-Ausland auch dann bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden, wenn zuvor keine Beiträge in die deutsche Rentenkasse eingezahlt wurden. Dies betraf in einem kürzliche entschiedenen Fall (C-283/21) eine deutsche Staatsbürgerin, die lange in den Niederlanden lebte.
Ihre Ausbildung hatte sie zuvor als Grenzgängerin in Aachen absolviert, war aber
