Erlaubnisverfahren | Deutsche Bundesbank https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/eignungspruefung-erlaubnisverfahren-inhaberkontrolle/erlaubnisverfahren-597854
Wer in Deutschland eines oder mehrere der im KWG bezeichneten Bankgeschäfte in einem gewerbsmäßigen Umfang betreiben möchte, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde.
durch eine Zweigstelle im Inland die genannten Geschäfte betreiben bzw. anbieten wollen
