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Deutscher Bundestag – Wahlprüfungsausschuss

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Bundestag und die Verletzung von Rechten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl – Gleiches gilt für die Wahl der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments ( – Wahlberechtigte kann innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag Einspruch gegen die Wahl – einlegen und so die Vorbereitung und Durchführung der Wahl auf ihre Rechtmäßigkeit
Grundgesetz Aufgaben Gesetzgebung Kontrolle der Regierung Der Bundeshaushalt Wahl

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