Dein Suchergebnis zum Thema: Wahl

Prüfzifferberechnung für Kontonummern | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/serviceangebot/pruefzifferberechnung/pruefzifferberechnung-fuer-kontonummern-603282

Die Prüfziffersicherung von Kontonummern fördert eine reibungslose und automatisierte Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Daher ist ein überweisender Zahlungsdienstleister beziehungsweise eine erste Inkassostelle verpflichtet, die Kontonummern der Zahlungsempfänger beziehungsweise Zahler auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Änderung von Prüfzifferberechnungsmethoden Den Zahlungsdienstleistern ist die Wahl

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Voraussetzungen für die Teilnahme | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/emz/sepa-clearer/teilnahme/voraussetzungen-fuer-die-teilnahme-602918

Mit dem SEPA-Clearer des EMZ bietet die Deutsche Bundesbank den Kreditinstituten ein wettbewerbsneutrales, leistungsfähiges und kostengünstiges Zahlungsverfahren zur Abwicklung von SEPA-Zahlungen an.
Zulassungstests in TARGET2 sowie je nach Wahl des Kommunikationskanals Tests in EBICS

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Bundesbank erwartet kräftiges Lohnwachstum | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/themen/bundesbank-erwartet-kraeftiges-lohnwachstum-732000

Die Bundesbank rechnet dem jüngsten Monatsbericht zufolge künftig mit kräftigen Lohnsteigerungen. Anhaltspunkte dafür seien die niedrigste Arbeitslosigkeit seit der Wiedervereinigung, gepaart mit anhaltender Hochkonjunktur und hoher Arbeitskräftenachfrage. Zuletzt halfen Arbeitskräfte aus anderen EU-Staaten, die hohe Nachfrage am deutschen Arbeitsmarkt zu befriedigen. Solche dämpfenden Einflüsse auf das Lohnwachstum sollten sich nach Einschätzung der Fachleute abschwächen.
Außerdem hätten vermutlich Tarifabschlüsse, die beispielsweise die Wahl zwischen

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Teilnahme am SEPA-Clearer des EMZ | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/emz/sepa-clearer/teilnahme

Die direkte Teilnahme am SEPA-Clearer des EMZ ist auf Kreditinstitute i. S. d. Artikels 4 Nr. 1 der Richtlinie 2013/575/EG begrenzt. Über einen direkten Teilnehmer können ausschließlich weitere Kreditinstitute i. S. d. Artikels 4 Nr. 1 der Richtlinie 2013/575/EG als indirekte Teil-nehmer an den SEPA-Clearer angebunden werden.
Zulassungstests in TARGET2 sowie je nach Wahl des Kommunikationskanals Tests in EBICS

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Teilnahme am SEPA-Clearer des EMZ | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/emz/sepa-clearer/teilnahme/teilnahme-am-sepa-clearer-des-emz-642848?index=-1

Die direkte Teilnahme am SEPA-Clearer des EMZ ist auf Kreditinstitute i. S. d. Artikels 4 Nr. 1 der Richtlinie 2013/575/EG begrenzt. Über einen direkten Teilnehmer können ausschließlich weitere Kreditinstitute i. S. d. Artikels 4 Nr. 1 der Richtlinie 2013/575/EG als indirekte Teil-nehmer an den SEPA-Clearer angebunden werden.
Zulassungstests in TARGET2 sowie je nach Wahl des Kommunikationskanals Tests in EBICS

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Zahlungsverkehr und Wertpapierabwicklung – Juni 2024 | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/veroeffentlichungen/newsletter/zahlungsverkehr-und-wertpapierabwicklung-juni-2024-934744?index=0

In der aktuellen Ausgabe informieren wir Sie unter anderem über den Start der Erprobungsphase für die Abwicklung DLT-basierter Transaktionen in Zentralbankgeld, den Wechsel an der Spitze der Abteilung Z 3 und geben ein Statusupdate zu ECMS.
Anwendungsfälle mit den vom Eurosystem angebotenen Interoperabilitätslösungen ihrer Wahl

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Zahlungsverkehr und Wertpapierabwicklung – Juni 2024 | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/veroeffentlichungen/newsletter/zahlungsverkehr-und-wertpapierabwicklung-juni-2024-934744

In der aktuellen Ausgabe informieren wir Sie unter anderem über den Start der Erprobungsphase für die Abwicklung DLT-basierter Transaktionen in Zentralbankgeld, den Wechsel an der Spitze der Abteilung Z 3 und geben ein Statusupdate zu ECMS.
Anwendungsfälle mit den vom Eurosystem angebotenen Interoperabilitätslösungen ihrer Wahl

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Teilnahme am SEPA-Clearer des EMZ | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/emz/sepa-clearer/teilnahme/teilnahme-am-sepa-clearer-des-emz-642848

Die direkte Teilnahme am SEPA-Clearer des EMZ ist auf Kreditinstitute i. S. d. Artikels 4 Nr. 1 der Richtlinie 2013/575/EG begrenzt. Über einen direkten Teilnehmer können ausschließlich weitere Kreditinstitute i. S. d. Artikels 4 Nr. 1 der Richtlinie 2013/575/EG als indirekte Teil-nehmer an den SEPA-Clearer angebunden werden.
Zulassungstests in TARGET2 sowie je nach Wahl des Kommunikationskanals Tests in EBICS

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Frischer Wind in der Repräsentanz New York | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/internationaler-zentralbankdialog/newsletter/ausgaben/frischer-wind-in-der-repraesentanz-new-york-927908

Im Sommer 2024 erlebte die Repräsentanz der Deutschen Bundesbank in New York einen personellen Umbruch. Drei von vier Positionen wurden neu besetzt. Lernen Sie das neue Team kennen und erfahren Sie mehr über ihre spannenden Aufgaben und Hintergründe.
Spannend für das neue Team ist insbesondere die bevorstehende US-Wahl im November

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Zahlungsverkehr und Wertpapierabwicklung – Juni 2024 | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/veroeffentlichungen/newsletter/zahlungsverkehr-und-wertpapierabwicklung-juni-2024-934744?index=-1

In der aktuellen Ausgabe informieren wir Sie unter anderem über den Start der Erprobungsphase für die Abwicklung DLT-basierter Transaktionen in Zentralbankgeld, den Wechsel an der Spitze der Abteilung Z 3 und geben ein Statusupdate zu ECMS.
Anwendungsfälle mit den vom Eurosystem angebotenen Interoperabilitätslösungen ihrer Wahl

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