Informationen für Betriebe und Steuererklärung – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/33361/34342.html
In Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Zahlen müssen sie die Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben.
Die Steuer darf über den Verkaufspreis der Speisen und Getränke refinanziert werden
