Stellungnahme zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs über die Verpackungssteuer – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/35337/36350.html
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Tübinger Verpackungssteuersatzung für unwirksam erklärt. Die Urteilsbegründung geht den Verfahrensbeteiligten erst noch zu. Die Revision wird zugelassen.
bedauert die Entscheidung des Mannheimer Gerichts: „Wir haben gezeigt, dass die Steuer
