Bundesverfassungsgericht: Tübingen darf weiterhin Verpackungssteuer erheben – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/44074/44301.html
Die Tübinger Verpackungssteuer ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute in letzter Instanz entschieden und damit eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig von Mai 2023 zurückgewiesen.
Einweggeschirr werden mit jeweils 50 Cent netto besteuert, für Einwegbesteck beträgt die Steuer