Verpackungssteuer in Tübingen tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/27370/27811.html
Verpackungssteuersatzung aus den 90er-Jahren erhebt die Universitätsstadt Tübingen eine Steuer
Verpackungssteuersatzung aus den 90er-Jahren erhebt die Universitätsstadt Tübingen eine Steuer
Januar 2022 gilt in Tübingen eine Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen:
Januar 2022 gilt in Tübingen eine Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen:
Entscheidung über die Revision am Bundesverwaltungsgericht zieht die Stadtverwaltung die Steuer
Kosten: 144 Euro jährliche Steuer für jeden Hund, bei kürzerer Dauer anteilsmäßig
Januar 2009 eine Steuer auf Zweitwohnungen.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Tübinger Verpackungssteuersatzung für unwirksam erklärt. Die Urteilsbegründung geht den Verfahrensbeteiligten erst noch zu. Die Revision wird zugelassen.
bedauert die Entscheidung des Mannheimer Gerichts: „Wir haben gezeigt, dass die Steuer
Januar 2022 gilt in Tübingen eine Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen:
In Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer.
Wann tritt die Steuer in Kraft? Wer muss die Steuer an die Stadt zahlen?
In Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer.
Wann tritt die Steuer in Kraft? Wer muss die Steuer an die Stadt zahlen?