Vorrang des EU-Rechts: Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein – EIZ Niedersachsen https://www.eiz-niedersachsen.de/vorrang-des-eu-rechts-kommission-leitet-vertragsverletzungsverfahren-gegen-deutschland-ein/
VorlesenDas Bundesverfassungsgericht hat nach Auffassung der EU-Kommission bei seinem Urteil zum Anleihenkaufprogramm der EZB einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union seine Rechtswirkung in Deutschland abgesprochen und somit gegen den Grundsatz des Vorrangs des EU-Rechts verstoßen. Weil Deutschland damit gegen die Grundprinzipien des EU-Rechts verstößt, insbesondere die Grundsätze der Autonomie, des Vorrangs, der Wirksamkeit und der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts, hat die EU-Kommission heute (Mittwoch) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Weitere Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wurden im Bereich der Umwelt-, Energie-, Sicherheits-, Arbeitsschutz-und Steuerpolitik eingeleitet bzw. verschärft.
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