Fischereischeine | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:908/fischereischeine/
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) angeln möchten, müssen Sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein und diesen bei sich führen (§ 31 Abs. 1 Landesfischereigesetz).In NRW wird unterschieden zwischen Jugend-, Jahres- und Fünfjahresfischereischeinen.Ein in einem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Fischereischein gilt auch in NRW, wenn Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung des Fischereischeins Ihren ständigen Wohnsitz in diesem Bundesland gehabt haben. Eine Verlängerung solcher Scheine ist in NRW nicht möglich.
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden: – der aktuelle Personalausweis und/ oder Reisepass
