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Reisegewerbe | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

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Wenn Sie außerhalb ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbieten oder Bestellungen aufsuchen (vertreiben) oder ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben, betreiben Sie ein Reisegewerbe (vgl. § 55 GewO). Hierfür ist eine Erlaubnis, die sog. Reisegewerbekarte, erforderlich.  Eine Reisegewerbekarte kann Jeder beantragen, der volljährig ist und seinen Wohnsitz in Minden hat (bei juristischen Personen die Betriebsstätte). Bei Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft müssen zudem die ausländerrechtlichen Voraussetzungen für eine selbständige Tätigkeit vorliegen. Weitere Informationen:Die Erweiterung einer bereits erteilten Reisegewerbekarte ist auf Antrag möglich.Die Verlängerung einer befristet erteilten Reisegewerbekarte ist ebenfalls auf Antrag möglich.Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.Eine Reisegewerbekarte benötigt nicht, wer gelegentlich der Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass mit Erlaubnis der zuständigen Behörde Waren feilbietet, z.B. Verkauf von Weihnachtsbäumen.Wer von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs vertreibt (das Verbot des § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b findet keine Anwendung), oderDruckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilbietetbenötigt keine Reisegewerbekarte. Er hat den Beginn des Gewerbes jedoch der zuständigen Behörde anzuzeigen, soweit er sein Gewerbe nicht bereits nach § 14 Abs. 1 bis 3 GewO anzumelden hat.
Meldebescheinigung) (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass

Personalausweis beantragen | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

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Grundsätzlich haben alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre. Wichtig: Der Personalausweis kann nur von der betroffenen Person selbst beantragt werden. Eine Beantragung mit Vollmacht ist nicht möglich. Mehr Informationen zu den Funktionen finden sie hier.
gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass

Wohnsitz als Zweitwohnsitz anmelden | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

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Wer in Deutschland aktuell gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden. Steht jedoch bei Bezug der Wohnung bereits fest, dass der in Aussicht genommene Aufenthalt sicher oder mit großer Wahrscheinlichkeit länger dauern wird, hat sich die Person innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Dasselbe gilt für jene, die nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen sind. 
Anmeldungeiner Nebenwohnung benötigen Sie Ihren Personalausweis und/oder Ihren Reisepass

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

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Den Antrag darauf können Sie bei uns stellen, wenn Sie in Minden mit einer Wohnung bzw. Gewerbe gemeldet sind. Wir füllen Ihren Antrag aus, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen. Da es sich um ein „höchstpersönliches Rechtsgeschäft“ handelt, können Sie sich leider nicht vertreten lassen. Bitte beachten Sie also:wird der Auszug von einer Person angefordert, erfolgt die Beantragung am Wohnsitz der Person und es ist keine Vertretung möglichwird der Auszug vom Betrieb angefordert, erfolgt die Beantragung am Sitz der Firma. Die Beantragung erfolgt durch den Geschäftsführer und ist auch schriftlich möglich, wenn ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden kannSie können Ihren Gewerbezentralregisterauszug online beantragen, sofern Sie einen elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel besitzen. In schwierigen Einzelfällen fragen Sie uns bitte.
Erforderliche Unterlagen Für Personen: Ihren Personalausweis, Reisepass oder ausländischen