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Gebührenermäßigung beantragen: Informationen und Formulare – Universitätsstadt Tübingen

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Für die Ermittlung der maßgeblichen Einkommensstufe wird von einem pauschalierten Jahres-Nettoeinkommen ausgegangen. Das zu berücksichtigende Jahreseinkommen wird aus den jährlichen Bruttoeinkünften der Familie abzüglich der Werbungskosten nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) und abzüglich eines Pauschbetrages errechnet. Die Pauschale beträgt:
Die Pauschale beträgt: 35 Prozent bei steuerpflichtigen Einkommen, für die außerdem