Fremdenbeherbergung – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/fremdenbeherbergung
In Tübingen ist die Nutzung von Wohnraum zum Zweck der Fremdenbeherbergung verboten. Vermieterinnen und Vermieter müssen ihre Ferienwohnung bei der Stadtverwaltung registrieren.
Satzung untersagt es Vermieterinnen und Vermietern, ohne Genehmigung mindestens 50 Prozent
