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Ich biete Wohnraum zur Fremdenbeherbergung an – was gilt für mich? – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/35922/35924.html

Die folgenden Fallbeispiele helfen bei der Einordnung. Die Erläuterungen sind nicht abschließend und dienen nur zu Ihrer Information. Rechtsverbindlich sind allein das Zweckentfremdungsverbotsgesetz des Landes und die darauf beruhende Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung der Universitätsstadt Tübingen.
Weniger als 50 Prozent der Wohnfläche werden zu diesem Zweck genutzt.

Tübingen testet wieder – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/31034/34943.html

Das kostenlose Testen hat Dr. Lisa Federle mit ihrem Team von ehrenamtlichen Helfern in Tübingen im November 2020 begonnen und bis heute fortgesetzt. Die Schlangen vor der Teststation am Markt sind in den letzten Wochen wieder länger geworden, obwohl es zwar kostenlose Tests, aber keine Testnachweise für Ungeimpfte gab.
„Noch immer sind 30 Prozent der Baden-Württemberger nicht geimpft.