Grundsteuerreform – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/43758.html
Grundsteuer A: land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, neuer Hebesatz ab 2025: 480 Prozent
Grundsteuer A: land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, neuer Hebesatz ab 2025: 480 Prozent
Mit günstigen Mieten von 15 bis 40 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete
Juli 2015 bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden mindestens 15 Prozent des jährlichen
oft unterrepräsentiert ist“, sagt Baubürgermeister Cord Soehlke. 123 Personen (71 Prozent
570 Wohnungen, dazu 40 Büros, Geschäftsräume und kleinere Betriebe entstehen in den kommenden Jahren rund um den ehemaligen Tübinger Güterbahnhof. Die Tübinger Firmen Kemmler und Möck bekommen zusätzliche Flächen, um ihre Betriebe standortnah zu erweitern. Insgesamt zehn Hektar Bauland gewinnt die Universitätsstadt auf dem ehemaligen Bahngelände hinzu.
„Wir konnten erreichen, dass 25 Prozent der Flächen für Baugruppen und weitere 20
Ablauf des Sterbevierteljahres beträgt die kleine Witwenrente/ Witwerrente 25 Prozent
Hebesatz für die Grundsteuer A auf land- und forstwirtschaftliche Flächen beträgt 480 Prozent
Die Miete darf bei Neuvermietungen in der Regel maximal zehn Prozent über der ortsüblichen
Die Pauschale beträgt 35 Prozent bei steuerpflichtigen Einkommen, für die außerdem
In der Übersicht der Grundschulen finden Sie bei jeder Schule im Beschreibungstext den jeweiligen Link zur Online-Anmeldung für die Schulkindbetreuung.
Die Pauschale beträgt 35 Prozent bei steuerpflichtigen Einkommen, für die außerdem