Was gilt bei möblierter Vermietung? – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/45976/46068.html
Grundsätzlich macht es keinen Unterschied, ob eine Wohnung möbliert vermietet wird. Auch hier gelten die Regeln zur Miethöhe. Allerdings darf zusätzlich ein Möblierungszuschlag erhoben werden.
zehnjährigen Berechnungszeitraum und einem monatlichen Abschreibungssatz von zwei Prozent
