Vorbehaltlich der VerfÃŒgbarkeit von StÀdtebaufördermitteln in ausreichender Höhe wird dem Einsatz – StÀdtebaufördermitteln in ausreichender Höhe, wird dem Einsatz von StÀdtebaufördermitteln fÃŒr – TOP 28 Beschluss-Nr.: 145/08/15 Übertragung von Anlagevermögen an die Neubrandenburger Stadtwerke – TOP 30 Beschluss-Nr.: 147/08/15 Einbringung von Eigenkapital durch Übertragung von GrundstÃŒcken und – Thema Otto von Bismarck, • 01.08.13 zu dem Thema „Straßenumbenennungen“, • 01.08.13 zu dem
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Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher, gemÀß § 8 Abs. (6) der GeschÀftsordnung der Stadtvertretung Neubrandenburg werden öffentliche Beschlussvorlagen hier veröffentlicht. Enthalten die BeschlÌsse Anlagen bzw. Planunterlagen/Karten in großer Datenmenge, sind der Veröffentlichung Grenzen gesetzt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die BeschlÌsse im BÌro der Stadtvertretung einzusehen.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1 TEUR und der Verlustvortrag von 3 TEUR werden ausgeglichen.
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