Zustimmung der Bundesagentur fÌr Arbeit zur BeschÀftigung von auslÀndischen ArbeitskrÀften in Deutschland im Rahmen von WerkvertrÀgen einholen / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Zustimmung-der-Bundesagentur-f%C3%BCr-Arbeit-zur-Besch%C3%A4ftigung-von-ausl%C3%A4ndischen-Arbeitskr%C3%A4ften-in-Deutschland-im-Rahmen-von-Werkvertr%C3%A4gen-einholen.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.4516.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1
Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EuropÀischen Union genießen Dienstleistungsfreiheit. BeschÀftigte dieser Unternehmen, die vorÃŒbergehend in Deutschland eingesetzt werden, um einen Werkvertrag zu erfÃŒllen, brauchen keine arbeitsgenehmigungsrechtliche Erlaubnis. Dies gilt auch …
Regierungsvereinbarungen bestehen mit: Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Serbien und der









