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Freizügigkeits – und Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern

https://infopoint-europa.de/de/articles/freizuegigkeits-und-aufenthaltsrecht-von-unionsbuergern

I. Freizügigkeit von UnionsbürgernVier Grundfreiheiten bilden die Grundlage des Europäischen Binnenmarktes. Während der freie Warenverkehr[1], die Dienstleistungsfreiheit[2] und der freie Kapital- und Zahlungsverkehr[3] die unmittelbar und fast ausschließlich wirtschaftliche Komponente eines gemeinsamen Marktes abdecken, bedient die Personenfreizügigkeit sowohl eine Allgemeine Freizügigkeit für Unionsbürger als auch die wirtschaftlich relevante Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Niederlassungsfreit in der Union. [1]Der Handel zwischen den Mitgliedstaaten findet unbeschränkt statt. Die Union umfasst eine Zollunion, die sich auf den gesamten Warenaustausch erstreckt; sie umfasst das Verbot, zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben, sowie die Einführung eines Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber dritten Ländern. Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung sind zwischen den Mitgliedstaaten verboten.[2]Die Dienstleistungsfreiheit soll sicherstellen, dass jeder Unternehmer mit Niederlassung in einem Mitgliedstaat der EU seine Dienstleistung auch in den anderen Mitgliedstaaten anbieten und durchführen darf. Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind nach Maßgabe der Artt. 56 ff. verboten. [3]Der Freie Kapital- und Zahlungsverkehr gewährt den Transfer von Geld und Wertpapieren in beliebiger Höhe sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten. Eine Besonderheit dieser Grundfreiheit ist, dass sie prinzipiell auch für Drittstaatenangehörige gilt, indessen Beschränkungen möglich sind. Die Kapitalverkehrsfreiheit soll bis 2019 in den Grundzügen durch eine Kaitalmarktunion vertieft und erweitert werden.
Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20.

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DAS EU-LIEFERKETTENGESETZ – EINE CHANCE FÜR MEHR MENSCHENRECHTE?

https://infopoint-europa.de/de/articles/das-eu-lieferkettengesetz-eine-chance-fuer-mehr-menschenrechte

Die EU hat ein klares Ziel: es sollen keine Unternehmen mehr Profit aus Zwangs- oder Kinderarbeit über internationale Lieferketten erwirtschaften. Daher wurde vor zwei Jahren ein europäisches Lieferkettengesetz eingeführt. Da sich die Lage aber immer noch nicht ausreichend verbessert hat, wird nun über die Statuierung einer Sorgfaltspflicht für Unternehmen nachgedacht. 
letzten Jahrzehnte haben insbesondere Eines gezeigt: Der Verweis durch die Vereinten Nationen

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EUROPÄISCHE SEPARATIONSBEWEGUNGEN UND IHRE FOLGEN FÜR DIE EU- MITGLIEDSCHAFT

https://infopoint-europa.de/de/articles/europaeische-separationsbewegungen-und-ihre-folgen-fuer-die-eu-mitgliedschaft

Gliederungsübersicht:     I. Einleitung    II. Separationsbewegungen Schottlands und Kataloniens              1. Kurzdarstellung der Ereignisse              2. Reaktionen der EU  III.  Konsequenzen für EU-Mitgliedschaftsstatus bei erfolgreicher Abtrennung              1. EU- und Völkerrecht als maßgebende Rechtsvorschriften              2. Erfordernis der Beantragung einer EU-Mitgliedschaft              3. Vertrauensschutz und Unionstreue IV. Fazit
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen wie der EU (oder den Vereinten Nationen

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Wird die EU KI-Verordnung den Binnenmarkt tatsächlich stärken oder könnte sie zu Fragmentierungen führen?

https://infopoint-europa.de/de/articles/die-auswirkungen-der-eu-ki-verordnung-auf-den-europaeischen-binnenmarkt

Dieser Aufsatz widmet sich den Auswirkungen der EU KI-VO auf den Binnenmarkt der Europäischen Union. Er soll insbesondere beleuchten, welche Herausforderungen und Chancen für Unternehmen und den Marktzugang entstehen. 
internationale Bestrebungen zur Regulierung von KI, etwa durch die OECD oder die Vereinten Nationen

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