Aufsicht – Thüringer Landesmedienanstalt https://www.tlm.de/radio-tv-internet/aufsicht
Die TLM beaufsichtigt private Rundfunkveranstalter, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Werbung, zum Jugendschutz und zur Verhinderung von Medienkonzentration sowie der Zulassungsauflagen, Rechtsgrundlage ist das Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG);Thüringer Anbieter von Internetangeboten insbesondere…
Zuschauermarktanteil von 25 Prozent und hat es auf medienrelevanten verwandten Märkten
