Stärkerer Schutz von Menschenrechten und Umwelt in globalen Lieferketten | BMZ https://www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/ab-2023-gilt-das-lieferkettensorgfaltspflichtengesetz-136012
Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Damit werden weltweit zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltbelangen umfassend gesetzlich geregelt. Unternehmen müssen ein wirksames Risikomanagement einrichten, um Gefahren für Menschenrechtsverletzungen und bestimmte Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren.
Verantwortung aufbauen – für die Näherin in Bangladesch, die Kleidung für den deutschen Markt