Vaterschaftsanerkennung / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/Stadtverwaltung/%C3%84mter-Stabsstellen/%C3%84mter/Ordnungsamt/Vaterschaftsanerkennung.php?object=tx%2C3296.2&ModID=10&FID=1981.92.1&NavID=1981.177&La=1&call=1&ort=1981.1
Eine ErklÀrung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die ZustimmungserklÀrung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei JugendÀmtern und in Notariaten beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft …
Der anerkennende Mann erklärt Vater des Kindes zu sein.