Niedersachsen https://www.wanderverband.de/waldwegweiser/wissensplattform/rechtlicher-rahmen/Niedersachsen
In Niedersachsen ist das Betretungsrecht zur Erholung in den § 2 und 23-26 des NWaldG, sowie im BNatSchG geregelt.
Link zu Paragraph 2, 23-26 NWaldG Link zum NWaldG Naturschutz Keine Abweichung