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Bundesebene

https://www.wanderverband.de/waldwegweiser/wissensplattform/rechtlicher-rahmen/bundesebene

Das Betretungsrecht der Natur zu Erholungszwecken ist in Deutschland grundsätzlich durch das Bundeswaldgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz geregelt (hier mit Kenntnisstand Juli 2025 dargestellt). Sie schaffen den rechtlichen Rahmen für den Zugang zu Wäldern und freien Landschaften.
14 (1) Das … Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. …   Link

Rechtlicher Rahmen

https://www.wanderverband.de/waldwegweiser/wissensplattform/rechtlicher-rahmen

Wälder und freie Landschaften bieten in Deutschland vielfältige Möglichkeiten zur Erholung – sei es beim Wandern, Radfahren oder einfach beim Naturgenuss. Damit dieses Naturerleben für alle möglich bleibt und gleichzeitig die Natur geschützt sowie die Perpektive der Grundeigentümer*innen berücksichtigt wird, gibt es rechtliche Regelungen.
Link zu Paragraph 44-45 NatSchG (BW) Link zum NatSchG (BW) Bayern In Bayern