BMUKN: Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien | Gesetze und Verordnungen https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/rotterdamer-uebereinkommen-ueber-das-verfahren-der-vorherigen-zustimmung-nach-inkenntnissetzung-fuer-bestimmte-gefaehrliche-chemikalien
Das Rotterdamer Übereinkommen zum internationalen Handel mit bestimmten gefährlichen Chemikalien ist das erste internationale Vertragswerk zum Import und Export von Chemikalien.
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