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BMUKN: Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs | Gesetze und Verordnungen

https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/gesetz-zur-aenderung-des-umwelt-rechtsbehelfsgesetzes-zur-umsetzung-des-urteils-des-europaeischen-gerichtshofs

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in seinem Urteil vom 7. November 2013 in der Rechtssache C-72/12 („Altrip“) festgestellt, dass die bisherige Übergangsregelung in § 5 Absatz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) mit der
UmwRG – Altrtip Downloads / Links Gesetzestext beim Bundesanzeiger externer Link

BMUKN: Kuratorium der Endlager Konrad Stiftungsgesellschaft mbH

https://www.bundesumweltministerium.de/ministerium/struktur/gremien/konrad-fonds

Die Endlager Konrad Stiftungsgesellschaft mbH will den Gemeinsinn und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger vor allem der Stadt Salzgitter, aber auch der benachbarten Gemeinden fördern und stärken. Die Gesellschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, u. a. durch die Förderung der Allgemeinheit in den Bereichen Bildung und Erziehung, Umweltschutz, Kunst und Kultur, Jugendhilfe, Sport und Wissenschaft.
bestimmenden Mitglieder (zum Stichtag besetzt) davon Frauen davon Männer   1 (1) 1 0   Link

BMUKN: Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle | Gesetze und Verordnungen

https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/gesetz-zur-suche-und-auswahl-eines-standortes-fuer-ein-endlager-fuer-waerme-entwickelnde-radioaktive-abfaelle

Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz – StandAG).
Standortauswahlgesetz Gesetze | StandAG Downloads / Links Gesetzestext bei JURIS externer Link

BMUKN: Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren | Gesetze und Verordnungen

https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/gesetz-ueber-die-friedliche-verwendung-der-kernenergie-und-den-schutz-gegen-ihre-gefahren

Zweck dieses Gesetzes ist, die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden und bis zum Zeitpunkt der Beendigung den geordneten Betrieb sicherzustellen.
Gesetze | AtG Downloads / Links Gesetzestext bei Gesetze im Internet externer Link