Dein Suchergebnis zum Thema: Kraft

Managementpläne | BFN

https://www.bfn.de/managementplaene

Die Aufstellung des Managementplans für jedes Naturschutzgebiet ist in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung (bspw. § 7 NSGBRgV) verankert. Auch das Bundesnaturschutzgesetz sieht im § 32 vor, durch geeignete Gebote und Verbote sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sicherzustellen, dass den Anforderungen des Artikels 6 der FFH-RL in allen Natura 2000 Gebieten entsprochen wird.In den Managementplänen für die marinen Naturschutzgebiete in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee werden die Maßnahmen, die zum Erreichen des jeweiligen Schutzzwecks erforderlich sind, dargestellt und deren Begründung und Herleitung umfangreich erläutert.
Somit sind nun  Maßnahmenprogramme für die folgenden Gebiete  in Kraft getreten,

Windenergie an Land | BFN

https://www.bfn.de/windenergie-land

Vor dem aktuellen Hintergrund der Energieknappheit wurden zahlreiche gesetzlichen Änderungen auf europäischer und nationaler Ebene zur Beschleunigung von Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen vorgenommen. Damit steigt der Druck auf die Fläche und den Artenschutz enorm. Die einzelnen Bundesländer sind auf Grundlage des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) verpflichtet, einen prozentualen Anteil ihrer Flächen als Windenergiegebiete auszuweisen. Dabei spielt die Festsetzung von Minderungsmaßnahmen für betroffene Arten eine wichtige Rolle.
Dringlichkeitsverordnung 2022/2577 (EU-NotfallVO) mit einer Geltungsdauer von 18 Monaten in Kraft

Grundlagen und Anforderungen | BFN

https://www.bfn.de/grundlagen-und-anforderungen

Organisation des marinen Monitorings in Deutschland. Das gesamte marine Monitoring in Deutschland wurde bis 2012 von der Arbeitsgemeinschaft Bund/Länder-Messprogramm (BMLP) für die Meeresumwelt von Nord- und Ostsee koordiniert. Im März 2012 unterzeichneten Bundes- und Landesministerien ein neues Verwaltungsabkommen „Bund/Länder-Verwaltungsabkommen Meeresschutz“. Dieses Abkommen regelt die Zusammenarbeit zwischen Bund und Küstenländern insbesondere zur Umsetzung der EU-Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL) und zum Monitoring.
Die im Juni 2008 in Kraft getretene Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL, 2008/

Förderprogramm | BFN

https://www.bfn.de/foerderprogramm-bbd

Mit dem „Förderprogramm Auen“ können Kommunen, Vereine, Verbände und andere beim Bundesamt für Naturschutz Fördermittel beantragen, um die Auen entlang der Bundeswasserstraßen als Zentren der biologischen Vielfalt und Achsen des Biotopverbundes naturnah zu entwickeln.
Februar 2019 in Kraft getreten.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke eröffnet KlimaWildnisZentrale in Berlin | BFN

https://www.bfn.de/pressemitteilungen/bundesumweltministerin-steffi-lemke-eroeffnet-klimawildniszentrale-berlin

Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat heute in Berlin die neu ins Leben gerufene KlimaWildnisZentrale mit einer symbolischen Schlüsselübergabe eröffnet. Die KlimaWildnisZentrale unterstützt die Bundesregierung und Akteure deutschlandweit bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen im Bereich der Wildnispolitik. In Berlin sind seit Februar 2024 sechs Mitarbeiter*innen in der neuen Servicestelle tätig, um alle Wildnisakteure miteinander zu vernetzen und kompetente Beratung sowie Unterstützung in die Fläche zu bringen. Damit startet ein weiteres Projekt aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) der Bundesregierung.
Lemke: „In Wildnisgebieten geben wir der Natur Raum und Zeit, um sich aus eigener Kraft