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Wiederherstellungsverordnung – Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 | BFN

https://www.bfn.de/abkommen-richtlinie/wiederherstellungsverordnung-verordnung-eu-20241991-des-europaeischen

Die Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 setzt zeitlich gestaffelte qualitative und quantitative Ziele für die Wiederherstellung von Ökosystemen und zur Bekämpfung des Biodiversitätsverlusts. Durch sie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, in allen Lebensräumen – von Land- über Küsten- bis hin zu Süßwasser- und Meeresökosystemen – Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen und diese mittels eines nationalen Wiederherstellungsplans verbindlich zu planen.
In Kraft seit 18.08.2024 Ziele Die Wiederherstellungsverordnung hat zum Ziel,

Naturschutzgroßprojekte des Bundes | BFN

https://www.bfn.de/daten-und-fakten/naturschutzgrossprojekte-des-bundes

Naturschutzgroßprojekte bieten Chancen – nicht nur für die Natur, sondern auch für die dort lebenden Menschen. Das Förderprogramm „chance. natur – Bundesförderung Naturschutz“ ermöglicht die Errichtung und Sicherung schutzwürdiger großflächiger Teile von Natur und Landschaft durch entsprechende finanzielle und fachliche Förderung. Daneben zeigt es naturverträgliche Entwicklungsmöglichkeiten für ländliche Räume auf. Naturschutzgroßprojekte gibt es in vielen verschiedenen Landschaften und Lebensräumen, aktuell werden viele der Projekte in Wäldern sowie im urbanen Raum durchgeführt.
Anfang 2015 wurden neue Förderrichtlinien in Kraft gesetzt mit dem Ziel, das Förderprogramm

Meeresschutzgebiete (OSPAR MPAs), Vertragsstaaten und Konventionsgebiet der OSPAR-Konvention | BFN

https://www.bfn.de/daten-und-fakten/meeresschutzgebiete-ospar-mpas-vertragsstaaten-und-konventionsgebiet-der-ospar

Mehrere Staaten haben mit dem Aufbau eines Netzwerkes von Meeresschutzgebieten im Nordostatlantik begonnen. Die Grundlage dafür bildet die OSPAR-Konvention. Obwohl die Größe dieser Schutzgebiete sich fast verdoppelt hat, entstand bislang noch kein zusammenhängendes Netzwerk.
Übereinkommen trat 1998 für 15 Vertragsstaaten und die Europäische Union verbindlich in Kraft