Dein Suchergebnis zum Thema: Kraft

Fortschrittliche Biokraftstoffe | BFN

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Biokraftstoffe aus Biomasserohstoffen wie Abfällen, Reststoffen oder Waldholz werden als fortschrittliche Biokraftstoffe bezeichnet. Von diesen werden geringere negative Wirkungen auf Landnutzungsänderungsprozesse erwartet als bei Biokraftstoffen der ersten Generation, wie zum Beispiel aus Raps, Getreide oder Palmöl.
fortschrittliche Biokraftstoffe Fortschrittliche Biokraftstoffe werden definiert als Kraft

BfN-Schriften 671 – Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen für in Deutschland wild lebende gebietsfremde terrestrische Wirbellose Tiere. Teil 2: Insecta (Band 1) | BFN

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Mit der fortschreitenden Globalisierung der Märkte und der Zunahme des weltweiten Handels sowie des Fernreiseverkehrs treten Arten zunehmend auch außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes auf. Ein kleiner Teil dieser gebietsfremden Arten erfordert im Naturschutz unsere besondere Aufmerksamkeit, da sie heimische Arten in ihrem Bestand gefährden können.
das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ in Kraft

Umwelthaftung | BFN

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Als „Schädigung“ von Arten und natürlichen Lebensräumen im Sinne des Umweltschadensgesetzes gilt jeder Schaden, der erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustandes dieser Lebensräume oder Arten hat.
Am 14.11.2007 trat das Umweltschadensgesetz (USchadG) in Kraft.

Naturschutzgroßprojekte des Bundes | BFN

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Naturschutzgroßprojekte bieten Chancen – nicht nur für die Natur, sondern auch für die dort lebenden Menschen. Das Förderprogramm „chance. natur – Bundesförderung Naturschutz“ ermöglicht die Errichtung und Sicherung schutzwürdiger großflächiger Teile von Natur und Landschaft durch entsprechende finanzielle und fachliche Förderung. Daneben zeigt es naturverträgliche Entwicklungsmöglichkeiten für ländliche Räume auf. Naturschutzgroßprojekte gibt es in vielen verschiedenen Landschaften und Lebensräumen, aktuell werden viele der Projekte in Wäldern sowie im urbanen Raum durchgeführt.
Anfang 2015 wurden neue Förderrichtlinien in Kraft gesetzt mit dem Ziel, das Förderprogramm

Wiederherstellungsverordnung – Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 | BFN

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Die Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 setzt zeitlich gestaffelte qualitative und quantitative Ziele für die Wiederherstellung von Ökosystemen und zur Bekämpfung des Biodiversitätsverlusts. Durch sie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, in allen Lebensräumen – von Land- über Küsten- bis hin zu Süßwasser- und Meeresökosystemen – Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen und diese mittels eines nationalen Wiederherstellungsplans verbindlich zu planen.
In Kraft seit 18.08.2024 Ziele Die Wiederherstellungsverordnung hat zum Ziel,

Zwischenstaatliche Plattform für Biodiversität und Ökosystemleistungen, Weltbiodiversitätsrat (IPBES)

https://www.bfn.de/abkommen-richtlinie/zwischenstaatliche-plattform-fuer-biodiversitaet-und-oekosystemleistungen

Erfahren Sie mehr über die Zwischenstaatliche Plattform für Biodiversität und Ökosystemleistungen, Weltbiodiversitätsrat (IPBES), die Ziele und die beteiligten Vertragsparteien und Gremien.
Vertragsparteien 137 Mitgliedstaaten (Stand: Februar 2021) In Kraft seit Gründung

Übereinkommen über Feuchtgebiete (Ramsar Konvention, 1971) | BFN

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Die Ramsar Konvention ist ein globales Übereinkommen, welches den Schutz und die nachhaltige Nutzung („wise use“) von Feuchtgebieten zum Ziel hat. Weitere Schwerpunkte umfassen die Kommunikation und Weiterbildung zur Bedeutung von Feuchtgebieten und die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich.
Vertragsparteien 172 (Stand: Februar 2023), Deutschland ist Mitglied seit 1976 In Kraft