Dein Suchergebnis zum Thema: Kraft

BfN Schriften 31 – Zukunft des Vertragsnaturschutzes Neue Konzepte zur Kooperation von Naturschutz und Landwirtschaft | BFN

https://www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-31-zukunft-des-vertragsnaturschutzes-neue-konzepte-zur

Nach Abschluss der zweijährigen Vorstudie zum Projekt wurde die Tagung „Zukunft des Vertragsnaturschutzes“ durchgeführt, mit dem Ziel, die bis hierhin erreichten Zwischenergebnisse des Projektes der Fachöffentlichkeit darzustellen und wichtige Anforderungen und Entwicklungslinien des Vertragsnaturschutzes auf der Grundlage von Fachbeiträgen aus dem In- und Ausland zu diskutieren.
in Klaus Nottmeyer-Linden, Stefan Müller, Diethard Horst und Burkhard Schweppe-Kraft

BfN Schriften 401 – Methodik der naturschutzfachlichen Invasivitätsbewertung für gebietsfremde Arten Version 1.3 | BFN

https://www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-401-methodik-der-naturschutzfachlichen

Die „Methodik der naturschutzfachlichen Invasivitätsbewertung für gebietsfremde Arten“ soll Naturschützern ein praktikables Instrument zur Hand geben, um gebietsfremde Arten zu bewerten und invasive Arten zu identifizieren.
Januar 2015 in Kraft getretenen „Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments

Fortschrittliche Biokraftstoffe | BFN

https://www.bfn.de/fortschrittliche-biokraftstoffe

Biokraftstoffe aus Biomasserohstoffen wie Abfällen, Reststoffen oder Waldholz werden als fortschrittliche Biokraftstoffe bezeichnet. Von diesen werden geringere negative Wirkungen auf Landnutzungsänderungsprozesse erwartet als bei Biokraftstoffen der ersten Generation, wie zum Beispiel aus Raps, Getreide oder Palmöl.
fortschrittliche Biokraftstoffe Fortschrittliche Biokraftstoffe werden definiert als Kraft

Umwelthaftung | BFN

https://www.bfn.de/umwelthaftung

Als „Schädigung“ von Arten und natürlichen Lebensräumen im Sinne des Umweltschadensgesetzes gilt jeder Schaden, der erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustandes dieser Lebensräume oder Arten hat.
Am 14.11.2007 trat das Umweltschadensgesetz (USchadG) in Kraft.

Wiederherstellung der Natur | BFN

https://www.bfn.de/thema/wiederherstellung-der-natur

Die Wiederherstellung der Natur ist ein zentrales Werkzeug im Naturschutz. Ökosysteme, die zum Beispiel durch eine intensive Nutzung stark degradiert sind, können wieder zu ökologisch wertvollen Lebensräumen aufgewertet werden. Dadurch werden wertvolle Ökosystemleistungen wieder nutzbar. Auch im Hinblick auf globale Herausforderungen wie Klimawandel und Biodiversitätsverlust spielt die Wiederherstellung der Natur eine große Rolle. Mit der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur hat sich die EU verpflichtet, große Teile der Landes- und Meeresfläche wiederherzustellen.
die europäische Verordnung über die Wiederherstellung der Natur am 18.08.2024 in Kraft

BfN-Schriften 671 – Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen für in Deutschland wild lebende gebietsfremde terrestrische Wirbellose Tiere. Teil 2: Insecta (Band 1) | BFN

https://www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-671-naturschutzfachliche-invasivitaetsbewertungen-fuer

Mit der fortschreitenden Globalisierung der Märkte und der Zunahme des weltweiten Handels sowie des Fernreiseverkehrs treten Arten zunehmend auch außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes auf. Ein kleiner Teil dieser gebietsfremden Arten erfordert im Naturschutz unsere besondere Aufmerksamkeit, da sie heimische Arten in ihrem Bestand gefährden können.
das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ in Kraft

Naturschutz in Europa: Meilenstein für die Wiederherstellung der Natur | BFN

https://www.bfn.de/aktuelles/naturschutz-europa-meilenstein-fuer-die-wiederherstellung-der-natur

Mit der heutigen Veröffentlichung der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur im Amtsblatt der EU beginnt ein neues Kapitel im europäischen Naturschutzrecht. Die Verordnung setzt verbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen und zur Bekämpfung des Rückgangs der Biodiversität.
© BfN/Simone Wulf Kernstück der Verordnung (EU) 2024/1991, die in 20 Tagen in Kraft