EU-Wettbewerbshüter billigen deutsche Beihilfen für Steinkohleausstieg – Entschädigungen für Braunkohlekraftwerke sind noch zu prüfen – EIZ Niedersachsen https://www.eiz-niedersachsen.de/eu-wettbewerbshueter-billigen-deutsche-beihilfen-fuer-steinkohleausstieg-entschaedigungen-fuer-braunkohlekraftwerke-sind-noch-zu-pruefen/
VorlesenDie Europäische Kommission hat den von Deutschland eingeführten Marktmechanismus zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken genehmigt. „Die Pläne Deutschlands, Anreize für die frühzeitige Stilllegung solcher Kraftwerke zu bieten und im Rahmen von Ausschreibungen ausgewählten Unternehmen eine Entschädigung für ihren Marktaustritt zu gewähren, stehen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang“, erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager heute (Mittwoch) in Brüssel. Mit den Ausschreibungen werde die Entschädigung auf das erforderliche Minimum begrenzt und eine übermäßige Wettbewerbsverzerrung vermieden. Eine beihilferechtliche Prüfung der Entschädigungszahlungen für die Stilllegung von Braunkohlekraftwerken steht noch aus. Hier werden die Zahlungen zwischen der Bundesregierung und den jeweiligen Betreibern vereinbart.
Nach dem deutschen Kohleausstiegsgesetz soll die Verstromung von Kohle in Deutschland