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Stadtplanung

https://www.stendal.de/de/stadtplanung.html

Stadtplanung steht für die bauliche Gestaltung einer Stadt, die Entwicklung von Perspektiven, Szenarien und Visionen. Dies erfolgt zum einen durch den Flächennutzungsplan (F-Plan), welcher die ‚grobe Linie‘ darstellt.  Die zweite Ebene der städtebaulichen Planungen bilden die Bebauungspläne (B-Pläne). Mit Bebauungsplänen regelt die Gemeinde die Bebauung innerhalb ihres Gemeindegebiets. Bebauungspläne sind Satzungen und damit örtliche Gesetze. Ein Bebauungsplan enthält Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung und vielfältige weitere Regelungen für die Bebauung innerhalb eines genau abgegrenzten Gebietes. Andere informelle kommunale Planungen sind zum Beispiel das Stadtentwicklungskonzept oder der Landschaftsplan. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die langfristig geplante Nutzung der Gemeindeflächen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung des Gemeindegebiets und kennzeichnen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde. Bebauungsplan Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan der von der Hansestadt in eigener Verantwortung für einen Teil des Stadtgebietes aufgestellt wird. Er regelt, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Gestaltungssatzung Durch die Aufstellung der Gestaltungssatzung für die Innenstadt und die Bahnhofsvorstadt soll neben dem öffentlichen Freiraum auch das stadtraumprägende Erscheinungsbild aller Gebäude des Stadtkerns im Einzelnen und im städtebaulichen Zusammenhang gestärkt, verbessert und durch geeignete Maßnahmen positiv weiterentwickelt werden. Städtebauliches Umlegungsverfahren Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können. Baulandkataster Das Baulandkataster der Hansestadt Stendal, gemäß § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), beinhaltet unbebaute oder geringfügig bebaute Grundstücke innerhalb der Hansestadt Stendal, welche für eine Wohnbebauung genutzt werden können. Mit der Veröffentlichung soll eine Anstoßwirkung erzielt werden, indem Bauwillige und Eigentümer auf Baulandpotentiale im Stadtgebiet aufmerksam gemacht werden.   Weitere Hinweise …. die Hansestadt hilft! Die Verwirklichung des Traums vom eigenen Haus beginnt meist mit dem Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie. Die Angebotspalette von Grundstücken ist groß und oftmals nicht so leicht zu durchschauen. Aus diesem Grund haben wir Ihnen hier ein paar Hinweise zusammengestellt. …. Datenschutz in der Bauleitplanung Wir legen großen Wert auf den Schutz ihre Daten. Ihre Daten werden deshalb ausschließlich auf der Grundlage der geseztlichen Bestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‚ Datenschutzinformation ‚.
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Stadtplanung

https://www.stendal.de/index.php?page=stadtplanung&cid=151004001473

Stadtplanung steht für die bauliche Gestaltung einer Stadt, die Entwicklung von Perspektiven, Szenarien und Visionen. Dies erfolgt zum einen durch den Flächennutzungsplan (F-Plan), welcher die ‚grobe Linie‘ darstellt.  Die zweite Ebene der städtebaulichen Planungen bilden die Bebauungspläne (B-Pläne). Mit Bebauungsplänen regelt die Gemeinde die Bebauung innerhalb ihres Gemeindegebiets. Bebauungspläne sind Satzungen und damit örtliche Gesetze. Ein Bebauungsplan enthält Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung und vielfältige weitere Regelungen für die Bebauung innerhalb eines genau abgegrenzten Gebietes. Andere informelle kommunale Planungen sind zum Beispiel das Stadtentwicklungskonzept oder der Landschaftsplan. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die langfristig geplante Nutzung der Gemeindeflächen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung des Gemeindegebiets und kennzeichnen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde. Bebauungsplan Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan der von der Hansestadt in eigener Verantwortung für einen Teil des Stadtgebietes aufgestellt wird. Er regelt, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Gestaltungssatzung Durch die Aufstellung der Gestaltungssatzung für die Innenstadt und die Bahnhofsvorstadt soll neben dem öffentlichen Freiraum auch das stadtraumprägende Erscheinungsbild aller Gebäude des Stadtkerns im Einzelnen und im städtebaulichen Zusammenhang gestärkt, verbessert und durch geeignete Maßnahmen positiv weiterentwickelt werden. Städtebauliches Umlegungsverfahren Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können. Baulandkataster Das Baulandkataster der Hansestadt Stendal, gemäß § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), beinhaltet unbebaute oder geringfügig bebaute Grundstücke innerhalb der Hansestadt Stendal, welche für eine Wohnbebauung genutzt werden können. Mit der Veröffentlichung soll eine Anstoßwirkung erzielt werden, indem Bauwillige und Eigentümer auf Baulandpotentiale im Stadtgebiet aufmerksam gemacht werden.   Weitere Hinweise …. die Hansestadt hilft! Die Verwirklichung des Traums vom eigenen Haus beginnt meist mit dem Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie. Die Angebotspalette von Grundstücken ist groß und oftmals nicht so leicht zu durchschauen. Aus diesem Grund haben wir Ihnen hier ein paar Hinweise zusammengestellt. …. Datenschutz in der Bauleitplanung Wir legen großen Wert auf den Schutz ihre Daten. Ihre Daten werden deshalb ausschließlich auf der Grundlage der geseztlichen Bestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‚ Datenschutzinformation ‚.
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Fördermittel

https://www.stendal.de/de/foerderung/foerderung-stadtentwicklung-20004252-1578561403.html

In der Hansestadt Stendal besteht für Bauherren in Abhängigkeit vom Standort die grundsätzliche Möglichkeit, für den finanziellen Aufwand von Maßnahmen eine Förderung aus Programmen der Städtebauförderung oder anderen Programmen zu erhalten, sowie steuerliche Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Altstadt und Bahnhofsvorstadt Gebäudemodernisierung, -instandsetzung, -neubau Steuerliche Vergünstigungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen Stadtsee und Süd Maßnahmen in den Stadtgebieten Stadt- und Ortsteile von Stendal, Tangerhütte und Tangermünde Die Voraussetzung für den Erhalt von Fördermittel aus der EU-Förderperiode 2014-2020 im Bereich von innovativen Projekten, die über LEADER gefördert werden, sind in der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) umfassend erläutert. In der Projektskizze zur Beteiligung am regionalem Wettbewerb  können die Antragsteller ihre Förderprojekte eintragen und bei der Lokalen Aktionsgruppe Uchte-Tanger-Elbe (LAG UTE) einreichen. Ansprechpartner der LAG UTE in der Hansestadt Stendal ist Frau Peters, Abteilung Planung und Stadtentwicklung, Moltkestraße 34-36, Zimmer 204, Tel. 03931 / 65-1535, Fax 03931 / 65-1540, e-Mail: isabel.peters@stendal.de .  Weitere Informationen zu dem 1. Projektaufruf für die LEADER-Förderperiode 2021-2027 finden Sie hier ; Weitere Informationen  über die Lokale Entwicklungsstrategie der Region Altmark-Elbe-Havel hier .  Dorfentwicklung Die „Dorfentwicklung“ ist Teil der Maßnahme Dorferneuerung –und –entwicklung. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (Richtlinien RELE 2014-2020) vom 10.07.2015 (MBl. LSA 2016 S. 122), Teil D – Dorferneuerung und –entwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur. Die „Dorfentwicklung“ wird im Wesentlichen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) umgesetzt. Die Förderung dient der Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters und der Verbesserung der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung. Hierbei wird das Ziel verfolgt, die ländlichen Regionen mit ihren Dörfern als eigenständige Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturräume zu erhalten. Als Förderbudget für die auszuwählenden Anträge sind 8.000.000 Euro vorgesehen. Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln unter finanzieller Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Anträge auf Dorfentwicklung sind im Amt für Landwirtschaft, Forsten und Flurneuordnung (ALFF), Akazienweg 25, 39576 Hansestadt Stendal, Tel. 03931 633-0 einzureichen. Anträge, die am 01. Juli 2017 (Stichtag//Ausschlussfrist) vorliegen und deren spätere Prüfung ergibt, dass sie förderfähig sind, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen. Vor dem 01.07.2017 sind die Anträge in der Abteilung Planung & Stadtentwicklung der Hansestadt Stendal, 39576 Hansestadt Stendal, Moltkestraße 34-36, Raum 203, Tel. 03931 65-1543 zur Stellungnahme vorzulegen. In der Abteilung Planung & Stadtentwicklung können außerdem Antragsformulare ausgegeben und Auskünfte eingeholt werden. Antragsformulare und Merkblätter sind darüber hinaus auch abrufbar unter: www.inet17.sachsen-anhalt.de/Profilnet / Investitionsförderung ländlicher Raum / Formulare und Informationen / FP 6309.        
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Konzept zum Hochwasserschutz

https://www.stendal.de/de/hochwasserschutz/konzept-zum-hochwasserschutz-der-hansestadt-stendal-untersuchung-verschiedener-varianten-massnahmen-zur-reduzierung-der-hydraulischen-belastung-im-stadtgebiet-bei-einem-100-jaehrigen-hochwasser.html

Konzept zum Hochwasserschutz der Hansestadt Stendal – Untersuchung verschiedener Varianten/ Maßnahmen zur Reduzierung der hydraulischen Belastung im Stadtgebiet bei einem 100-jährigen Hochwasser Im Rahmen der Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und in Auswertung der Folgen des Hochwasserereignisses von Juni 2013 wurden die festgesetzten Überschwemmungsgebiete vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen–Anhalt als zuständige Behörde für Gewässer 1. Ordnung, überprüft und überarbeitet. Es wurden die vom Hochwasserrisiko signifikant gefährdeten Gewässer im Land Sachsen-Anhalt ermittelt. Die Uchte ist, im Rahmen der Überprüfung, als gefährdetes Gewässer eingestuft. Für die an die Uchte angrenzenden Gebiete besteht somit ein potentielles Hochwasserrisiko. In den Phasen der Erarbeitung der fachlichen Grundlagen für mögliche und angemessene Hochwasserschutzmaßnahmen wurden Gefährdungsdefizite ermittelt und planerisch dargestellt. Für die Hansestadt Stendal sind die Stadtlage und tiefer liegende Wohngebiete im südöstlichen Teil der Stadt als gefährdete Gebiete ermittelt worden. Im Rahmen des technischen Hochwasserschutzes wurden in den 90-iger Jahren schon Hochwasserschutzanlagen ertüchtigt (Erhöhung der Wallkronen, Vergrößerung des Abflussquerschnittes der Uchte). Durch neue Regelwerke und Erkenntnisse wurde der Bemessungsabfluss für Stendal erhöht auf 12,0 m³/s. Dadurch kommt es im Falle eines HQ100 zu punktuellen Überströmen der Verwallungen und zum Rückstau in den „Neuen Graben“. Dem kann entgegen gewirkt werden mit Maßnahmen zur Flächenvorsorge, Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, Maßnahmen zum natürlichen Wasserrückhalt, Gewässerunterhaltung und dem technischen Hochwasserschutz, Schutzanlagen. Für die Stadt Stendal beschränken sich die Hochwasserschutzmaßnahmen im Wesentlichen auf den Wasserrückhalt in der Fläche durch bauliche Maßnahmen am südwestlichen Stadtrand von Stendal. Durch ein Querbauwerk soll der Zufluss in die Stadtlage begrenzt werden. Die überschüssigen Wassermengen können dann in der oberhalb liegenden Niederung aufgestaut werden. Für die Umsetzung der Maßnahme ist der Landesbetrieb für Hochwasserschutz verantwortlich. Für die Gewässer II. Ordnung steht die Kommune als Eigentümer in der Verantwortung Vorsorge zu treffen (WHG § 5). Im Rahmen der Fördermaßnahmen über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes im Land Sachsen-Anhalt hat die Hansestadt Stendal Mittel zur Finanzierung eines Konzeptes zum Hochwasserschutz beim Landesverwaltungsamt beantragt und bewilligt bekommen. Bei den Betrachtungen und Untersuchungen zum Hochwasserschutz der Stadt spielen auch die Einflüsse der Vorfluter II. Ordnung eine große Rolle. Die südliche und östliche Stadtlage werden stark durch den Flottgraben und den Neuen Graben beeinflusst. Mit der Erarbeitung des Konzepts zum Hochwasserschutz der Hansestadt Stendal sollen neue Erkenntnisse gewonnen werden zu den wechselseitigen Beeinflussungen der Abflüsse aus Gewässern II. Ordnung mit dem Abfluss der Uchte. Im Falle eines Hochwassers der Uchte sind die negativen Einflüsse aus dem umliegenden Grabensystem so gering wie möglich zu halten. Das Hochwasser der Gräben sollte in ausgewiesenen Retentionsräumen zurückgehalten werden um die Hochwassersituation in der Stadtlage zu entspannen und nicht noch zu verschärfen. Für die Ermittlung und Darstellung der Überschwemmungsgebiete bei verschiedenen Abflussszenarien wurde das aktuelle digitale Geländemodell für das Untersuchungsgebiet der Stadt verwendet. In der Abflusssimulation wird gezeigt, wie sich das Wasser im Gelände ausbreitet ohne Hochwasserschutzmaßnahmen und nach Realisierung der vorgeschlagenen Bauwerke. Ziel des Konzepts ist die Ausarbeitung von Maßnahmen, die der Stadt einen ausreichenden Hochwasserschutz gewährleisten bzw. die nachteiligen Folgen von Hochwasserereignissen verringern.
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Konzept zum Hochwasserschutz

https://www.stendal.de/de/hochwasserschutz.html

Konzept zum Hochwasserschutz der Hansestadt Stendal – Untersuchung verschiedener Varianten/ Maßnahmen zur Reduzierung der hydraulischen Belastung im Stadtgebiet bei einem 100-jährigen Hochwasser Im Rahmen der Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und in Auswertung der Folgen des Hochwasserereignisses von Juni 2013 wurden die festgesetzten Überschwemmungsgebiete vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen–Anhalt als zuständige Behörde für Gewässer 1. Ordnung, überprüft und überarbeitet. Es wurden die vom Hochwasserrisiko signifikant gefährdeten Gewässer im Land Sachsen-Anhalt ermittelt. Die Uchte ist, im Rahmen der Überprüfung, als gefährdetes Gewässer eingestuft. Für die an die Uchte angrenzenden Gebiete besteht somit ein potentielles Hochwasserrisiko. In den Phasen der Erarbeitung der fachlichen Grundlagen für mögliche und angemessene Hochwasserschutzmaßnahmen wurden Gefährdungsdefizite ermittelt und planerisch dargestellt. Für die Hansestadt Stendal sind die Stadtlage und tiefer liegende Wohngebiete im südöstlichen Teil der Stadt als gefährdete Gebiete ermittelt worden. Im Rahmen des technischen Hochwasserschutzes wurden in den 90-iger Jahren schon Hochwasserschutzanlagen ertüchtigt (Erhöhung der Wallkronen, Vergrößerung des Abflussquerschnittes der Uchte). Durch neue Regelwerke und Erkenntnisse wurde der Bemessungsabfluss für Stendal erhöht auf 12,0 m³/s. Dadurch kommt es im Falle eines HQ100 zu punktuellen Überströmen der Verwallungen und zum Rückstau in den „Neuen Graben“. Dem kann entgegen gewirkt werden mit Maßnahmen zur Flächenvorsorge, Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, Maßnahmen zum natürlichen Wasserrückhalt, Gewässerunterhaltung und dem technischen Hochwasserschutz, Schutzanlagen. Für die Stadt Stendal beschränken sich die Hochwasserschutzmaßnahmen im Wesentlichen auf den Wasserrückhalt in der Fläche durch bauliche Maßnahmen am südwestlichen Stadtrand von Stendal. Durch ein Querbauwerk soll der Zufluss in die Stadtlage begrenzt werden. Die überschüssigen Wassermengen können dann in der oberhalb liegenden Niederung aufgestaut werden. Für die Umsetzung der Maßnahme ist der Landesbetrieb für Hochwasserschutz verantwortlich. Für die Gewässer II. Ordnung steht die Kommune als Eigentümer in der Verantwortung Vorsorge zu treffen (WHG § 5). Im Rahmen der Fördermaßnahmen über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes im Land Sachsen-Anhalt hat die Hansestadt Stendal Mittel zur Finanzierung eines Konzeptes zum Hochwasserschutz beim Landesverwaltungsamt beantragt und bewilligt bekommen. Bei den Betrachtungen und Untersuchungen zum Hochwasserschutz der Stadt spielen auch die Einflüsse der Vorfluter II. Ordnung eine große Rolle. Die südliche und östliche Stadtlage werden stark durch den Flottgraben und den Neuen Graben beeinflusst. Mit der Erarbeitung des Konzepts zum Hochwasserschutz der Hansestadt Stendal sollen neue Erkenntnisse gewonnen werden zu den wechselseitigen Beeinflussungen der Abflüsse aus Gewässern II. Ordnung mit dem Abfluss der Uchte. Im Falle eines Hochwassers der Uchte sind die negativen Einflüsse aus dem umliegenden Grabensystem so gering wie möglich zu halten. Das Hochwasser der Gräben sollte in ausgewiesenen Retentionsräumen zurückgehalten werden um die Hochwassersituation in der Stadtlage zu entspannen und nicht noch zu verschärfen. Für die Ermittlung und Darstellung der Überschwemmungsgebiete bei verschiedenen Abflussszenarien wurde das aktuelle digitale Geländemodell für das Untersuchungsgebiet der Stadt verwendet. In der Abflusssimulation wird gezeigt, wie sich das Wasser im Gelände ausbreitet ohne Hochwasserschutzmaßnahmen und nach Realisierung der vorgeschlagenen Bauwerke. Ziel des Konzepts ist die Ausarbeitung von Maßnahmen, die der Stadt einen ausreichenden Hochwasserschutz gewährleisten bzw. die nachteiligen Folgen von Hochwasserereignissen verringern.
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Förderprogramm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme“

https://www.stendal.de/de/sanierungs_und_entwicklungs_masznahmen.html

Das Förderprogramm ‚Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme‘ wird mit Finanzmitteln der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Sachsen-Anhalt und aus Mitteln des Haushaltes der Stadt Stendal (sog. kommunale Eigenmittel) finanziert. Für die Hansestadt Stendal erhielt dieses Programm die Bezeichnung ‚Altstadt‘. Voraussetzungen für die Förderung Wichtigste Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich das Gebäude / Grundstück innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes ‚Altstadt-Stendal‘ befindet. Das Sanierungssatzungsgebiet ‚Altstadt-Stendal‘ mit der Darstellung des Geltungsbereiches finden Sie hier . Vor der Durchführung der Maßnahme muss eine Fördermittelvereinbarung in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen Ihnen als Bauherr/-in und der Stadt Stendal abgeschlossen sein. Das Vorliegen einer Baugenehmigung, denkmalrechtlichen Genehmigung, einer Genehmigung nach Gestaltungssatzung oder einer (Sanierungs)-Genehmigung nach § 144 BauGB ersetzt die Fördermittelvereinbarung nicht. Alternativ kann mit der Maßnahme begonnen werden, wenn Ihnen die Stadt Stendal per Bescheid einen ‚vorzeitigen Maßnahmebeginn‘ genehmigt hat. Als Durchführungsbeginn wird grundsätzlich der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages gewertet. Für die Maßnahme muss eine (Sanierungs)-Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt worden sein, weil die Zone als förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet dem besonderen Städtebaurecht der §§ 136 u. ff. BauGB v. 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) unterfällt. Der Abschluss der Fördermittelvereinbarung, die Genehmigung des ‚vorzeitigen Maßnahmebeginns‘ und die (Sanierungs)-Genehmigung bedürfen des Antrages. Zur Vereinfachung des notwendigen Verfahrens stellt Ihnen die Hansestadt Stendal entsprechende Antragsformulare bereit: Antrag für die Gewährung von Fördermitteln aus dem Programm ‚Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen‘ Antrag zur Genehmigung des ‚vorzeitigen Maßnahmebeginns‘ Antrag auf (Sanierungs)-Genehmigung von Bauvorhaben nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB Datenschutzeinwilligung   Wer wird gefördert Die Antragsteller können natürliche oder auch juristische Personen (beispielsweise: GbR, GmbH, Wohnungsbaugenossenschaft, eingetragene Vereine, Kirchengemeinde) sein, die Eigentümer/-in, Erbbauberechtigte oder langfristige Nutzungsberechtigte eines Fördergegenstandes (Gebäude innerhalb des Geltungsbereiches der Sanierungssatzung) sind. Was wird gefördert Die Finanzhilfen des Förderprogramms werden zur Deckung förderungsfähiger Kosten der Vorbereitung und Durchführung der Sanierung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet verwendet. Dies umfasst den öffentlichen Straßenraum, öffentliche Wege und Plätze, öffentliche Erschließungsanlagen aber auch Ordnungsmaßnahmen an Grundstücken und deren Bebauung. Folgende Maßnahmen kommen für Sie als Bauherr/-in aus dieser Förderkulisse insbesondere in Betracht: 1. Förderung der Verlagerung von Betrieben, wenn diese Betriebe im Sanierungsgebiet störende Auswirkungen besitzen 2. Freilegung von Grundstücken, Grundstücksteilen, wenn dies im Sinne der Umsetzung der Sanierungsziele bzw. einer späteren Nutzung für die Allgemeinheit / Öffentlichkeit dient. Dazu rechnet die Beseitigung ober- und unterirdischer baulicher Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen einschließlich der Abräumkosten und Nebenkosten Wie hoch wird gefördert Die Höhe richtet sich nach den so genannten ‚förderfähigen Kosten‘ der Maßnahme. für die Maßnahmen nach Nr. 1 und Nr. 2 sind die ‚förderfähigen Kosten‘ maßgeblich, deren Höhe bis zu 100 % bezuschusst werden kann. sofern der rechnerisch ermittelte Förderbetrag der Maßnahme 50.000 € überschreitet, entscheidet der Stadtrat entsprechend der Hauptsatzung der Hansestadt Stendal per Beschluss über die tatsächliche Förderhöhe  Wichtiger Hinweis: Die Förderung ist von der Fördermittelbewilligung des Landes Sachsen-Anhalt an die Hansestadt Stendal sowie den verfügbaren Haushaltsmitteln der Hansestadt Stendal abhängig. Ein Rechtsanspruch auf Förderung und Abschluss einer Fördervereinbarung besteht nicht. Ihre Ansprechpartner Abteilung: Planung & Stadtentwicklung Moltkestraße 34 – 36 39576 Hansestadt Stendal Abteilungsleiter: Herr Martin Prinz E-Mail: martin.prinz@stendal.de Tel. 03931 / 65 1534 Sachbearbeiterin: Frau Grit Schultz E-Mail: grit.schultz@stendal.de   Tel. 03931 / 65 1542 Sanierungsträger: DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG – ein Unternehmen der DSK-BIG Frau Andrea Stolle E-Mail: andrea.stolle@dsk-big.de Tel: 0391 / 24 30 84 11
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