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Steuerrechtliche Vergünstigungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gemäß Einkommensteuergesetz

https://www.stendal.de/de/steuerliche_verguenstigungen.html

  In der Hansestadt Stendal besteht für Bauherren im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet ‚Altstadt-Stendal‘ und / oder im Denkmalbereich die Möglichkeit, erhöhte Absetzungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach dem Einkommensteuergesetz vorzunehmen.   Näheres zu den Voraussetzungen für die erhöhten Absetzungsmöglichkeiten finden sie nachfolgend gemäß §§ 7h, 10f und 11a EStG im Sanierungsgebiet ‚Altstadt-Stendal‘ , oder gemäß §§ 7i, 10g und 11b EStG im Denkmalbereich .    
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Maßnahmen in den Stadtgebieten Stadtsee und Süd

https://www.stendal.de/de/stadtsee_und_sued/article-151004004313-20004313.html

Aufgrund der besonderen städtebaulichen Situation in den Stadtteilen Stadtsee und Süd wurde die Hansestadt in folgende Städtebauförderprogramme aufgenommen, die für die Stadtgebiete Stadtsee und Süd Fördermittel bereitstellen: Förderprogramm ‚Stadtumbau-Ost, Abrissprogramm‘ Förderprogramm ‚Stadtumbau-Ost Aufwertungsprogramm‘ Förderprogramm ‚Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt‘  
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