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Kommunale Wärmeplanung für die Hansestadt Stendal

https://www.stendal.de/de/kommunale-waermeplanung/kwp.html

  Warum eine Wärmeplanung für die Hansestadt Stendal? Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, langfristig klimaneutral zu werden. Die Hansestadt Stendal schließt sich dem Ziel an. Mit über 50% hat der Wärmesektor den höchsten Anteil am Endenergieverbrauch in Deutschland (Quelle: Umweltbundesamt). Daher ist die Wärmewende ein zentraler Bestandteil der Energiewende in Deutschland. Vor diesem Hintergrund ist zum 01.01.2024 das Bundesgesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Demnach sind die Länder verpflichtet, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30.06.2026 für Gemeindegebiete mit über 100.000 Einwohnern bzw. bis zum 30.06.2028 für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohner Wärmepläne erstellt werden. Obwohl die Hansestadt Stendal unter 40.000 Einwohnern zählt, hat sie frühzeitig begonnen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. In der Stadtratssitzung am 25.09.2023 wurde beschlossen: „Der Stadtrat der Hansestadt Stendal beschließt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung und beauftragt den Oberbürgermeister entsprechend notwendige Schritte […] umgehend zu veranlassen.“ Welche Fragen beantwortet die kommunale Wärmeplanung? Die wichtigen Kernfragen lauten: – In welchen Gebieten können Wärmenetze zielführend sein? – Welche zentralen Wärmequellen sind vorhanden und sollten in der Wärmeversorgung berücksichtigt werden? – In welchen Bereichen lohnt es sich, eine Sanierung voranzutreiben? – Welche Priorisierungen sollten für die Transformation des Wärmesystems vorgenommen werden? – In welchen Gebieten wird dezentrale Versorgung (Wärmepumpen / Biomasse / Pellets usw.) priorisiert? Aus diesen Fragen heraus werden Handlungsempfehlungen und Maßnahmen bzw. eine Umsetzungsstrategie abgeleitet. Ziel ist dabei, einen langfristigen Transformationspfad zur klimaneutralen Wärmeversorgung im Stadtgebiet aufzuzeigen. Wichtig zu wissen: – Die kommunale Wärmeplanung wird keine exakte Haushaltsentscheidung abbilden. – Es handelt sich um eine strategische Planung für einzelne Teilgebiete in der Hansestadt Stendal. – Die kommunale Wärmeplanung ist unter Berücksichtigung technologischer Fortschritte und allgemeiner Änderungen der Rahmenbedingungen regelmäßig fortzuschreiben. – Die Wärmeversorgung soll sozial verträglich, technologisch flexibel, wirtschaftlich, schrittweise und planbar sein. Erfolgt eine Visualisierung der Ergebnisse? Die Ergebnisse werden digital visualisiert, wobei eine Blockebene (aggregierte Betrachtung aller Gebäude innerhalb von Raumkanten – z.B. einer Straße) angestrebt wird. Die Visualisierung ermöglicht eine Vorhersage der Wärmebedarfsentwicklung für verschiedene Szenarien. Wie setzt die Hansestadt Stendal das Projekt um?   Ansprechpartner sind: Jörg Rosenlöcher 03931 65 1203 joerg.rosenloecher@stendal.de Lisa Keil 03931 65 1504 lisa.keil@stendal.de   Öffentlichkeitsarbeit Hier finden Sie alle Pressemitteilungen.  
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Kommunale Wärmeplanung für die Hansestadt Stendal

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  Warum eine Wärmeplanung für die Hansestadt Stendal? Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, langfristig klimaneutral zu werden. Die Hansestadt Stendal schließt sich dem Ziel an. Mit über 50% hat der Wärmesektor den höchsten Anteil am Endenergieverbrauch in Deutschland (Quelle: Umweltbundesamt). Daher ist die Wärmewende ein zentraler Bestandteil der Energiewende in Deutschland. Vor diesem Hintergrund ist zum 01.01.2024 das Bundesgesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Demnach sind die Länder verpflichtet, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30.06.2026 für Gemeindegebiete mit über 100.000 Einwohnern bzw. bis zum 30.06.2028 für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohner Wärmepläne erstellt werden. Obwohl die Hansestadt Stendal unter 40.000 Einwohnern zählt, hat sie frühzeitig begonnen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. In der Stadtratssitzung am 25.09.2023 wurde beschlossen: „Der Stadtrat der Hansestadt Stendal beschließt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung und beauftragt den Oberbürgermeister entsprechend notwendige Schritte […] umgehend zu veranlassen.“ Welche Fragen beantwortet die kommunale Wärmeplanung? Die wichtigen Kernfragen lauten: – In welchen Gebieten können Wärmenetze zielführend sein? – Welche zentralen Wärmequellen sind vorhanden und sollten in der Wärmeversorgung berücksichtigt werden? – In welchen Bereichen lohnt es sich, eine Sanierung voranzutreiben? – Welche Priorisierungen sollten für die Transformation des Wärmesystems vorgenommen werden? – In welchen Gebieten wird dezentrale Versorgung (Wärmepumpen / Biomasse / Pellets usw.) priorisiert? Aus diesen Fragen heraus werden Handlungsempfehlungen und Maßnahmen bzw. eine Umsetzungsstrategie abgeleitet. Ziel ist dabei, einen langfristigen Transformationspfad zur klimaneutralen Wärmeversorgung im Stadtgebiet aufzuzeigen. Wichtig zu wissen: – Die kommunale Wärmeplanung wird keine exakte Haushaltsentscheidung abbilden. – Es handelt sich um eine strategische Planung für einzelne Teilgebiete in der Hansestadt Stendal. – Die kommunale Wärmeplanung ist unter Berücksichtigung technologischer Fortschritte und allgemeiner Änderungen der Rahmenbedingungen regelmäßig fortzuschreiben. – Die Wärmeversorgung soll sozial verträglich, technologisch flexibel, wirtschaftlich, schrittweise und planbar sein. Erfolgt eine Visualisierung der Ergebnisse? Die Ergebnisse werden digital visualisiert, wobei eine Blockebene (aggregierte Betrachtung aller Gebäude innerhalb von Raumkanten – z.B. einer Straße) angestrebt wird. Die Visualisierung ermöglicht eine Vorhersage der Wärmebedarfsentwicklung für verschiedene Szenarien. Wie setzt die Hansestadt Stendal das Projekt um?   Ansprechpartner sind: Jörg Rosenlöcher 03931 65 1203 joerg.rosenloecher@stendal.de Lisa Keil 03931 65 1504 lisa.keil@stendal.de   Öffentlichkeitsarbeit Hier finden Sie alle Pressemitteilungen.  
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Fördermittel

https://www.stendal.de/de/foerderung.html

In der Hansestadt Stendal besteht für Bauherren in Abhängigkeit vom Standort die grundsätzliche Möglichkeit, für den finanziellen Aufwand von Maßnahmen eine Förderung aus Programmen der Städtebauförderung oder anderen Programmen zu erhalten, sowie steuerliche Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Altstadt und Bahnhofsvorstadt Gebäudemodernisierung, -instandsetzung, -neubau Steuerliche Vergünstigungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen Stadtsee und Süd Maßnahmen in den Stadtgebieten Stadt- und Ortsteile von Stendal, Tangerhütte und Tangermünde Die Voraussetzung für den Erhalt von Fördermittel aus der EU-Förderperiode 2014-2020 im Bereich von innovativen Projekten, die über LEADER gefördert werden, sind in der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) umfassend erläutert. In der Projektskizze zur Beteiligung am regionalem Wettbewerb  können die Antragsteller ihre Förderprojekte eintragen und bei der Lokalen Aktionsgruppe Uchte-Tanger-Elbe (LAG UTE) einreichen. Ansprechpartner der LAG UTE in der Hansestadt Stendal ist Frau Peters, Abteilung Planung und Stadtentwicklung, Moltkestraße 34-36, Zimmer 204, Tel. 03931 / 65-1535, Fax 03931 / 65-1540, e-Mail: isabel.peters@stendal.de .  Weitere Informationen zu dem 1. Projektaufruf für die LEADER-Förderperiode 2021-2027 finden Sie hier ; Weitere Informationen  über die Lokale Entwicklungsstrategie der Region Altmark-Elbe-Havel hier .  Dorfentwicklung Die „Dorfentwicklung“ ist Teil der Maßnahme Dorferneuerung –und –entwicklung. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (Richtlinien RELE 2014-2020) vom 10.07.2015 (MBl. LSA 2016 S. 122), Teil D – Dorferneuerung und –entwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur. Die „Dorfentwicklung“ wird im Wesentlichen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) umgesetzt. Die Förderung dient der Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters und der Verbesserung der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung. Hierbei wird das Ziel verfolgt, die ländlichen Regionen mit ihren Dörfern als eigenständige Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturräume zu erhalten. Als Förderbudget für die auszuwählenden Anträge sind 8.000.000 Euro vorgesehen. Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln unter finanzieller Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Anträge auf Dorfentwicklung sind im Amt für Landwirtschaft, Forsten und Flurneuordnung (ALFF), Akazienweg 25, 39576 Hansestadt Stendal, Tel. 03931 633-0 einzureichen. Anträge, die am 01. Juli 2017 (Stichtag//Ausschlussfrist) vorliegen und deren spätere Prüfung ergibt, dass sie förderfähig sind, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen. Vor dem 01.07.2017 sind die Anträge in der Abteilung Planung & Stadtentwicklung der Hansestadt Stendal, 39576 Hansestadt Stendal, Moltkestraße 34-36, Raum 203, Tel. 03931 65-1543 zur Stellungnahme vorzulegen. In der Abteilung Planung & Stadtentwicklung können außerdem Antragsformulare ausgegeben und Auskünfte eingeholt werden. Antragsformulare und Merkblätter sind darüber hinaus auch abrufbar unter: www.inet17.sachsen-anhalt.de/Profilnet / Investitionsförderung ländlicher Raum / Formulare und Informationen / FP 6309.        
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Stadtplanung

https://www.stendal.de/de/stadtplanung/stadtplanung-20017975.html

Stadtplanung steht für die bauliche Gestaltung einer Stadt, die Entwicklung von Perspektiven, Szenarien und Visionen. Dies erfolgt zum einen durch den Flächennutzungsplan (F-Plan), welcher die ‚grobe Linie‘ darstellt.  Die zweite Ebene der städtebaulichen Planungen bilden die Bebauungspläne (B-Pläne). Mit Bebauungsplänen regelt die Gemeinde die Bebauung innerhalb ihres Gemeindegebiets. Bebauungspläne sind Satzungen und damit örtliche Gesetze. Ein Bebauungsplan enthält Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung und vielfältige weitere Regelungen für die Bebauung innerhalb eines genau abgegrenzten Gebietes. Andere informelle kommunale Planungen sind zum Beispiel das Stadtentwicklungskonzept oder der Landschaftsplan. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die langfristig geplante Nutzung der Gemeindeflächen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung des Gemeindegebiets und kennzeichnen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde. Bebauungsplan Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan der von der Hansestadt in eigener Verantwortung für einen Teil des Stadtgebietes aufgestellt wird. Er regelt, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Gestaltungssatzung Durch die Aufstellung der Gestaltungssatzung für die Innenstadt und die Bahnhofsvorstadt soll neben dem öffentlichen Freiraum auch das stadtraumprägende Erscheinungsbild aller Gebäude des Stadtkerns im Einzelnen und im städtebaulichen Zusammenhang gestärkt, verbessert und durch geeignete Maßnahmen positiv weiterentwickelt werden. Städtebauliches Umlegungsverfahren Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können. Baulandkataster Das Baulandkataster der Hansestadt Stendal, gemäß § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), beinhaltet unbebaute oder geringfügig bebaute Grundstücke innerhalb der Hansestadt Stendal, welche für eine Wohnbebauung genutzt werden können. Mit der Veröffentlichung soll eine Anstoßwirkung erzielt werden, indem Bauwillige und Eigentümer auf Baulandpotentiale im Stadtgebiet aufmerksam gemacht werden.   Weitere Hinweise …. die Hansestadt hilft! Die Verwirklichung des Traums vom eigenen Haus beginnt meist mit dem Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie. Die Angebotspalette von Grundstücken ist groß und oftmals nicht so leicht zu durchschauen. Aus diesem Grund haben wir Ihnen hier ein paar Hinweise zusammengestellt. …. Datenschutz in der Bauleitplanung Wir legen großen Wert auf den Schutz ihre Daten. Ihre Daten werden deshalb ausschließlich auf der Grundlage der geseztlichen Bestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‚ Datenschutzinformation ‚.
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