Dein Suchergebnis zum Thema: Klimaschutz

Wohnungsangebote

https://www.stendal.de/de/wohnungsangebote1.html

Gern sind Ihnen unsere Wohnungsunternehmen bei der Suche nach Ihrem zukünftigen zu Hause behilflich. Sie erhalten bei den Anbietern individuelle Mietangebote. (Hinweis: Die nachfolgende Auflistung an Wohnungsunternehmen hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.) ansässige Wohnungsunternehmen Stendaler Wohnungsbaugesellschaft mbH Weberstraße 36 – 40 39576 Hansestadt Stendal 03931 63 45 00 www.swg-stendal.de Wohnungsbau-Genossenschaft Altmark e.G. Erich-Weinert-Straße 16 39576 Hansestadt Stendal 03931  53 06 00 www.wbga-stendal.de Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft e.G. Elisabethstraße 34 39576 Hansestadt Stendal 03931 71 23 68 www.gwg-stendal.de Wohnungsbaugenossenschaft Stendal 1893 e.G. Grabenstraße 13 39576 Hansestadt Stendal 03931 21 29 79 www.wbg1893.de GCP – Grand City Property Wittestraße 30 F 13509 Berlin Tel.: 0800 646377200 www.gcp-wohnen.de OPTIMUM Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG Landsberger Straße 1 06112 Halle (Saale) Tel.: 0345 22609310 Fax: 0345 22609319 WWW-Link auf immobilienscout24.de    
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Städtbauliches Umlegungsverfahren

https://www.stendal.de/de/umlegung/staedtbauliches-umlegungsverfahren-20017133.html

Eine städtebauliche Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren. Dabei sollen zweckmäßig gestaltete Baugrundstücke entstehen, die nach den baurechtlichen Festsetzungen bebaubar und gut nutzbar sind. Alle betroffenen Grundeigentümer werden an diesem Verfahren beteiligt. Sie erhalten nach dem Abzug öffentlicher Flächen neu zugeschnittene Grundstücke, die zweckmäßig genutzt werden können und mindestens den Verkehrswert des ursprünglichen Grundstücks haben sollen. Ein Umlegungsverfahren ist dann entbehrlich, wenn zwischen den Beteiligten eine anderweitige einvernehmliche Regelung gefunden wird. Die Umlegung kann im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 BauGB) oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) durchgeführt werden. Sie wird von der Gemeinde angeordnet und durchgeführt. Die Gemeinde kann ihre Befugnis zur Durchführung der Umlegung auch auf andere Institutionen übertragen.   Nähere Informationen zum Verfahren bietet das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt .   Kontakt bei der Hansestadt Stendal: Abteilung: Planung & Stadtentwicklung der Hansestadt Stendal Grit Schultz Moltkestraße 34 – 36 Tel.: 03931 / 65-15 42 planungsamt@stendal.de
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Städtbauliches Umlegungsverfahren

https://www.stendal.de/de/umlegung.html

Eine städtebauliche Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren. Dabei sollen zweckmäßig gestaltete Baugrundstücke entstehen, die nach den baurechtlichen Festsetzungen bebaubar und gut nutzbar sind. Alle betroffenen Grundeigentümer werden an diesem Verfahren beteiligt. Sie erhalten nach dem Abzug öffentlicher Flächen neu zugeschnittene Grundstücke, die zweckmäßig genutzt werden können und mindestens den Verkehrswert des ursprünglichen Grundstücks haben sollen. Ein Umlegungsverfahren ist dann entbehrlich, wenn zwischen den Beteiligten eine anderweitige einvernehmliche Regelung gefunden wird. Die Umlegung kann im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 BauGB) oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) durchgeführt werden. Sie wird von der Gemeinde angeordnet und durchgeführt. Die Gemeinde kann ihre Befugnis zur Durchführung der Umlegung auch auf andere Institutionen übertragen.   Nähere Informationen zum Verfahren bietet das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt .   Kontakt bei der Hansestadt Stendal: Abteilung: Planung & Stadtentwicklung der Hansestadt Stendal Grit Schultz Moltkestraße 34 – 36 Tel.: 03931 / 65-15 42 planungsamt@stendal.de
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Gebäudemodernisierung, -instandsetzung, -neubau in der Altstadt und Bahnhofsvorstadt

https://www.stendal.de/de/altstadt_und_bahnhofsvorstadt/article-151004004255-20004255.html

Aufgrund der bedeutungsvollen Stellung der Hansestadt Stendal in der Region wurde die Hansestadt in folgende Städtebauförderprogramme aufgenommen, über die eine Förderung privater Maßnahmen in den Stadtgebieten ‚Altstadt‘ und ‚Bahnhofsvorstadt‘ ermöglicht wird. Förderprogramm ‚Städtebaulicher Denkmalschutz‘ Förderprogramm ‚Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme‘ Förderprogramm ‚Stadtumbau-Ost Aufwertungsprogramm‘ Förderprogramm ‚Aktive Stadt- und Ortsteilzentren‘
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Steuerliche Vergünstigungen im Sanierungsgebiet

https://www.stendal.de/de/steuerliche_verguenstigungen/steuerliche-verguenstigungen-im-sanierungsgebiet.html

Nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Maßnahmen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt. Um die erhöhten Absetzungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Anspruch nehmen zu können, wird eine Bescheinigung von der Hansestadt Stendal benötigt. Zur Erlangung dieser Bescheinigung ist vor Maßnahmebeginn eine schriftliche Vereinbarung mit der Hansestadt Stendal abzuschließen. Grundlage für die Ausstellung sind die Bescheinigungsrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a EStG (veröffentlicht im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt 2017, S. 359). Nähere Informationen über die Voraussetzungen und den Verfahrensablauf sowie die Formulare erhalten Sie hier: Lageplan des Sanierungssatzungsgebietes ‚Altstadt-Stendal‘ Merkblatt bescheinigungsfähige kosten Merkblatt Information für Bauherren Datenschutzeinwilligung Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung Ihre Ansprechpartner: Abteilung: Planung & Stadtentwicklung Moltkestraße 34 – 36 39576 Hansestadt Stendal Amtsleiter: Herr Martin Prinz E-Mail: martin.prinz@stendal.de Tel: 03931/ 65 1554 Sachbearbeiterin: Frau Grit Schultz E-Mail: grit.schultz@stendal.de Tel: 03931/ 65 1542  
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Hinweise für Bauinteressierte

https://www.stendal.de/de/weitere-hinweise/hinweise-fuer-bauinteressierte-20001473.html

Ein Grundstück oder eine Immobilie kauft oder mietet man nicht jeden Tag. Vielen ist diese Art von Geschäft fremd. Dazu kommt noch, dass es sich um eine weitreichende Entscheidung für die ganze Familie handelt. Sparen beim Grundkauf ist meist nicht sinnvoll – Fehler daraus sind dann meist irreversibel. Häufig sind die scheinbar günstigen ‚Schnäppchen‘ doch nicht so vorteilhaft, wie man zunächst dachte. Man sollte sich unter anderem Folgendes fragen: Warum verkauft der Eigentümer / die Eigentümerin? Wie sind die Zukunftsaussichten für dieses Grundstück, vielleicht wegen geplanter Industrie (Geruchs- und Lärmbelästigung), einer neuen Straße oder der neuen Bahn? Wie sieht die Infrastruktur in der Umgebung aus – Entfernung zu Kindergärten, Schulen, Nahversorgung, öffentlichen Verkehrsmittel etc.? Welche Bodenbeschaffenheit ist gegeben? Wie sieht es mit Grundwasser aus? Welche Bauauflagen sind hier zu beachten? Wie ist das Grundstück erschlossen, welche Kosten sind bereits bezahlt, welche noch offen? Lassen Sie sich beim Grundstückskauf viel Zeit, denn es sind sehr viele Punkte zu beachten, die ein Leben lang gravierende Auswirkungen auf die Lebensqualität, die Betriebskosten, den täglichen Weg zur Arbeit usw. haben. Um Ihnen bei der Auswahl ein wenig behilflich zu sein, bieten wir Ihnen auf diesen Seiten nähere Informationen an. Unabhängig davon stehen Ihnen unsere Profis in der Abteilung Planung und Stadtentwicklung, sowie der Abteilung  Bauaufsicht  mit Ratschlägen und Tipps zur Verfügung.
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Hinweise für Bauinteressierte

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Ein Grundstück oder eine Immobilie kauft oder mietet man nicht jeden Tag. Vielen ist diese Art von Geschäft fremd. Dazu kommt noch, dass es sich um eine weitreichende Entscheidung für die ganze Familie handelt. Sparen beim Grundkauf ist meist nicht sinnvoll – Fehler daraus sind dann meist irreversibel. Häufig sind die scheinbar günstigen ‚Schnäppchen‘ doch nicht so vorteilhaft, wie man zunächst dachte. Man sollte sich unter anderem Folgendes fragen: Warum verkauft der Eigentümer / die Eigentümerin? Wie sind die Zukunftsaussichten für dieses Grundstück, vielleicht wegen geplanter Industrie (Geruchs- und Lärmbelästigung), einer neuen Straße oder der neuen Bahn? Wie sieht die Infrastruktur in der Umgebung aus – Entfernung zu Kindergärten, Schulen, Nahversorgung, öffentlichen Verkehrsmittel etc.? Welche Bodenbeschaffenheit ist gegeben? Wie sieht es mit Grundwasser aus? Welche Bauauflagen sind hier zu beachten? Wie ist das Grundstück erschlossen, welche Kosten sind bereits bezahlt, welche noch offen? Lassen Sie sich beim Grundstückskauf viel Zeit, denn es sind sehr viele Punkte zu beachten, die ein Leben lang gravierende Auswirkungen auf die Lebensqualität, die Betriebskosten, den täglichen Weg zur Arbeit usw. haben. Um Ihnen bei der Auswahl ein wenig behilflich zu sein, bieten wir Ihnen auf diesen Seiten nähere Informationen an. Unabhängig davon stehen Ihnen unsere Profis in der Abteilung Planung und Stadtentwicklung, sowie der Abteilung  Bauaufsicht  mit Ratschlägen und Tipps zur Verfügung.
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