Der Wald als Erholungsraum – kleiner Leitfaden für Waldbesucherinnen und Waldbesucher https://www.wien.gv.at/umwelt/wasserrecht/forstrecht/leitfaden.html
Prinzipiell darf Wald zu Erholungszwecken betreten werden. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Ablagern und Wegwerfen von Abfällen Sammeln von Pilzen im Ausmaß von mehr als 2 Kilogramm