Errichtung oder Änderung einer Flüssiggasanlage – Antrag https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/betriebsstaette/gruendung/anlagen/fluessiggaslagerung.html
Lagerung von Flüssiggas besteht eine Genehmigungspflicht, wenn die Lagermenge 35 Kilogramm
besteht nach dem Wiener Gasgesetz eine Genehmigungspflicht, wenn die Lagermenge 35 Kilogramm