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BMEL – Pflanzenschutz – Rückstände in Lebensmitteln

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/pflanzenschutz/rueckstaende.html?nn=2066

Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen auf Ernteprodukten lassen sich selbst bei bestimmungsgemäßer, sachgerechter Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht immer völlig vermeiden. Es werden daher für jeden Wirkstoff gesetzliche Rückstandshöchstgehalte für Lebensmittel und Futtermittel festgelegt, die nicht überschritten werden sollen. Diese Höchstgehalte werden für jedes Lebensmittel individuell festgesetzt.
Höchstgehalt aufgeführt sind, gilt ein genereller Höchstgehalt von 0,01 Milligramm je Kilogramm

BMEL – Pflanzenschutz – Rückstände in Lebensmitteln

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/pflanzenschutz/rueckstaende.html

Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen auf Ernteprodukten lassen sich selbst bei bestimmungsgemäßer, sachgerechter Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht immer völlig vermeiden. Es werden daher für jeden Wirkstoff gesetzliche Rückstandshöchstgehalte für Lebensmittel und Futtermittel festgelegt, die nicht überschritten werden sollen. Diese Höchstgehalte werden für jedes Lebensmittel individuell festgesetzt.
Höchstgehalt aufgeführt sind, gilt ein genereller Höchstgehalt von 0,01 Milligramm je Kilogramm