Dein Suchergebnis zum Thema: Kilogramm

BMEL – Tierhandel und Transport – Fleisch oder Milchprodukte im Gepäck? Helfen Sie mit, Tierseuchen zu vermeiden!

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierhandel-und-transport/handelsverkehr-mit-samen-eizellen-und-embryonen/erzeugnisse-tierischen-ursprungs.html?nn=3482

Um ein Einschleppen von Tierseuchen in die Europäische Union zu vermeiden, ist das Mitbringen von Fleisch und Milch sowie daraus hergestellter Erzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) grundsätzlich untersagt.
, aus medizinischen Gründen erforderliches Spezialheimtierfutter (maximal zwei Kilogramm

BMEL – Tierhandel und Transport – Fleisch oder Milchprodukte im Gepäck? Helfen Sie mit, Tierseuchen zu vermeiden!

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierhandel-und-transport/handelsverkehr-mit-samen-eizellen-und-embryonen/erzeugnisse-tierischen-ursprungs.html

Um ein Einschleppen von Tierseuchen in die Europäische Union zu vermeiden, ist das Mitbringen von Fleisch und Milch sowie daraus hergestellter Erzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) grundsätzlich untersagt.
, aus medizinischen Gründen erforderliches Spezialheimtierfutter (maximal zwei Kilogramm

BMEL – Freiwillige Angaben + Label – Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel

https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/freiwillige-angaben-und-label/kennzeichnungspflicht-gvo.html

Lebens- und Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, aus ihnen bestehen oder hergestellt wurden, müssen seit 2004 aufgrund des europäischen Gentechnikrechts, namentlich der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003, EU-weit gekennzeichnet werden.
für tierische Produkte und Spuren von unter 0,9 Prozent, also unter 9 Gramm je Kilogramm