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Häufig gefragt: EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) | BFN

https://www.bfn.de/haeufig-gefragt-eu-verordnung-ueber-die-wiederherstellung-der-natur-nature-restoration-law

Als zentraler Baustein der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 ist die europäische Verordnung über die Wiederherstellung der Natur am 18.08.2024 in Kraft getreten. Die Verordnung enthält verbindliche Vorgaben und Ziele, die für die Mitgliedstaaten direkt und unmittelbar verpflichtend sind. Zur Verordnung, insbesondere zu einzelnen Wiederherstellungszielen, werden in der öffentlichen Debatte viele Fragen gestellt. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) stellt hiermit zu einzelnen besonders relevanten Fragen Informationen bereit. Aus Sicht des BfN ist die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur ein sehr wichtiges Instrument, um dem aktuellen Biodiversitätsverlust entgegenzutreten, unsere Ökosysteme widerstandsfähiger zu machen und den natürlichen Klimaschutz zu stärken.
Die vorgesehene Förderung bestäubender Insekten in der Agrarlandschaft trägt maßgeblich

EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur und Durchführung | BFN

https://www.bfn.de/eu-verordnung-zur-wiederherstellung-der-natur-und-durchfuehrung

Ziel der Verordnung ist es, die Ökosysteme in der EU auf den Weg zu einem guten Zustand zu bringen. So sollen z.B. bis 2030 auf mindestens je 20 % der Land- und Meeresflächen der EU mit geschädigten Ökosystemen Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Bestäuberpopulationen Die Verordnung setzt das Ziel, den Rückgang der bestäubenden Insekten