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Haushalt 2023 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.5793.1&object=tx%7C3330.5793.1

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 02.02.2023 die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 2023 mit Anlagen sowie die Haushaltssatzungen 2023 der StÀdtebaulichen Sondervermögen beschlossen. Am 27.04.2023 wurde ein ErgÀnzungsbeschluss zur Haushaltssatzung des StÀdtebaulichen Sondervermögens (SSV/Sanierungsmaßnahme Nordstadt – Die Soziale Stadt) fÃŒr das Haushaltsjahr 2023 durch die Stadtvertretung beschlossen. Die Dokumente zum Haushaltsplan wurden dem Ministerium fÃŒr Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsaufsichtsbehörde ÃŒbergeben. FÃŒr die Haushaltssatzungen der StÀdtebaulichen Sondervermögen bedarf es keiner Genehmigung. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung fÃŒr die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 2023 wurde am 16.05.2023 wie folgt erteilt: Der in der Haushaltssatzung in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (KreditermÀchtigung) wird vollstÀndig fÃŒr die vorgesehenen Investitionskredite in Höhe von 3.491.600,00 EUR genehmigt. Der in der Haushaltssatzung in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der VerpflichtungsermÀchtigungen wird vollstÀndig in Höhe von 800.000,00 EUR genehmigt. Die Entscheidungen zur wirtschaftlichen BetÀtigung der Stadt ergehen gesondert. Die Haushaltssatzungen der StÀdtebaulichen Sondervermögen sowie die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg einschließlich ihrer genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde wurden am 25.05.2023 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht. Am Tag nach der Veröffentlichung treten die Haushaltssatzungen in Kraft. Band 1 Haushaltssatzung und Anlagen Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt Band 2 Stellenplan Band 3/1 Wirtschaftliche Unternehmen, WirtschaftsplÀne Band 3/2 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement Band 4 Haushaltssatzungen StÀdtebauliches Sondervermögen
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Haushalt 2024 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.6124.1&object=tx%7C3330.6124.1

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 14.12.2023 die Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen sowie die Haushaltssatzungen 2023 der StÀdtebaulichen Sondervermögen beschlossen. Die Dokumente zum Haushaltsplan wurden dem Ministerium fÃŒr Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsaufsichtsbehörde ÃŒbergeben. FÃŒr die Haushaltssatzungen der StÀdtebaulichen Sondervermögen bedarf es keiner Genehmigung. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung fÃŒr die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 2024 wurde am 18.03.2024 wie folgt erteilt: Der in der Haushaltssatzung in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (KreditermÀchtigung) wird teilweise fÃŒr die vorgesehenen Investitionskredite in Höhe von 15.029.700,00 EUR genehmigt. Eine spÀtere Genehmigung der zunÀchst nicht genehmigten Kredite wurde unter der ErfÃŒllung von entsprechenden Bedingungen in Aussicht gestellt. Der in der Haushaltssatzung in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der VerpflichtungsermÀchtigungen wird vollstÀndig in Höhe von 400.000,00 EUR genehmigt. Die Haushaltssatzungen der StÀdtebaulichen Sondervermögen wurden am 05.03.2024 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht; die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg einschließlich ihrer genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde wurde am 26.03.2024 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht. Am Tag nach der Veröffentlichung treten die Haushaltssatzungen in Kraft. Band 1 Haushaltssatzung und Anlagen Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt Band 2 Stellenplan Band 3/1 Teil 1 | Teil 2 | Teil 3 Wirtschaftliche Unternehmen, WirtschaftsplÀne Band 3/2 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement Band 4 Haushaltssatzungen StÀdtebauliches Sondervermögen
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Haushalt 2025 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.6549.1&object=tx%7C3330.6549.1

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 19.12.2024 die Haushaltssatzung 2025 mit ihren Anlagen sowie die Haushaltssatzungen 2025 der StÀdtebaulichen Sondervermögen beschlossen. Die Dokumente zum Haushaltsplan wurden dem Ministerium fÃŒr Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsaufsichtsbehörde ÃŒbergeben. FÃŒr die Haushaltssatzungen der StÀdtebaulichen Sondervermögen bedarf es keiner Genehmigung. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung fÃŒr die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 2025 wurde am 14.04.2025 wie folgt erteilt: Der in der Haushaltssatzung in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen fÃŒr Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen ohne Umschuldungen (KreditermÀchtigung) wird teilweise in Höhe von 7.212.300,00 EUR mit folgender aufschiebender Bedingung als Nebenbestimmung genehmigt. Der genehmigte Gesamtbetrag der Kredite fÃŒr Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen darf zur Finanzierung der Maßnahme „Zuschuss SchÃŒtzenverein „Vier Tore“ e.V. – Modernisierung u. Erweiterung d. Schießsport- u. TrainingsstÀtte“ erst in Anspruch genommen werden, wenn der entsprechende Auszahlungsansatz entsperrt ist. Der in der Haushaltssatzung in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der VerpflichtungsermÀchtigungen wird vollstÀndig in Höhe von 1.180.000 EUR genehmigt. Der den genehmigungsfreien Höchstbetrag der Kassenkredite (17.434.330 EUR) in § 4 ÃŒbersteigende Betrag in Höhe von 161.670 EUR wird nicht genehmigt. Die Entscheidungen zur wirtschaftlichen BetÀtigung der Stadt ergehen gesondert. Die Haushaltssatzungen der StÀdtebaulichen Sondervermögen wurden am 16.01.2025 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht; die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg einschließlich ihrer genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde wurde am 16.04.2025 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht. Am Tag nach der Veröffentlichung treten die Haushaltssatzungen in Kraft. Band 1 Haushaltssatzung und Anlagen Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt Band 2 Stellenplan Band 3/1 Wirtschaftliche Unternehmen, WirtschaftsplÀne Band 3/2 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement Band 4 Haushaltssatzungen StÀdtebauliches Sondervermögen Taschenhaushalt 2025
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Haushalt 2020 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.2406.1&object=tx%7C3330.2406.1

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 11.12.2019 die Haushaltssatzung der Stadt Neubrandenburg 2020 mit Anlagen sowie die Haushaltssatzungen 2020 der StÀdtebaulichen Sondervermögen beschlossen. Die Dokumente zum Haushaltsplan wurden dem Ministerium fÃŒr Inneres und Europa M-V als Rechtsaufsichtsbehörde ÃŒbergeben. FÃŒr die Haushaltssatzungen der StÀdtebaulichen Sondervermögen bedarf es keiner Genehmigung. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung fÃŒr die Haushaltssatzung der Stadt Neubrandenburg 2020 wurde am 11.05.2020 mit folgenden EinschrÀnkungen erteilt: Es wird angeordnet, dass nicht mehr als vier Prozent der SchlÃŒsselzuweisungen, das entspricht höchstens 1.643.816,68 Euro, fÃŒr investive Zwecke verwendet werden dÃŒrfen. Aufgrund der Anordnung ist der Ansatz fÃŒr Investitionsauszahlungen teilweise gemÀß § 51 KV M-V zu sperren. Die Mehreinzahlungen im laufenden Bereich sind zur weiteren RÃŒckfÃŒhrung des negativen Saldos der Ein- und Auszahlungen einzusetzen, sofern sie nicht zum Ausgleich unabweisbarer Mindereinzahlungen oder Mehrauszahlungen benötigt werden. Der in der Haushaltssatzung in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird vollstÀndig in Höhe von 55.000.000,00 EUR unter Erteilung einer Auflage genehmigt. Dem Ministerium fÃŒr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern ist im Rahmen der in § 6 Absatz 1 der Konsolidierungsvereinbarung zwischen der Stadt Neubrandenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern vom 21. April 2017 geregelten Berichtspflicht ÃŒber Änderungen im Personalbereich, die den Stellenplan (VzÄ) betreffen, zu berichten. Die Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ergehen gesondert. Die Haushaltssatzungen der StÀdtebaulichen Sondervermögen sowie die Haushaltssatzung der Stadt Neubrandenburg einschließlich ihrer genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde wurden am 17.06.2020 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht. Am Tag nach der Veröffentlichung treten die Haushaltssatzungen in Kraft. Der OberbÃŒrgermeister hat am 20.05.2020 zur Umsetzung der Anordnung des Ministeriums fÃŒr Inneres und Europa eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemÀß § 51 KV M-V ÃŒber investive Auszahlungen in Höhe von 1.643.783,32 EUR verfÃŒgt, die am Tag der Bekanntgabe der Haushaltssatzung in Kraft tritt und am 31.12.2020 endet. Weiterhin hat der OberbÃŒrgermeister zur Minimierung der zu erwartenden Ertrags-/EinzahlungsausfÀlle sowie möglicher steigender Aufwendungen/Auszahlungen durch die Corona-Pandemie am 20.05.2020 eine haushaltswirtschaftliche Sperre fÃŒr die laufenden Aufwendungen und Auszahlungen nach den Maßgaben der vorlÀufigen Haushaltswirtschaft gemÀß § 49 Abs. 1 Nr. 1 und 3 KV M-V angeordnet, die am Tag der Bekanntgabe der Haushaltssatzung in Kraft tritt und am 31.12.2020 endet. Band 1 Haushaltssatzung und Anlagen Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt Band 2 Stellenplan Band 3/1 Wirtschaftliche Unternehmen, WirtschaftsplÀne Band 3/2 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement Band 4 Haushaltssatzungen StÀdtebauliches Sondervermögen
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