Haushalt 2025 / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.6549.1&object=tx%7C3330.6549.1
Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 19.12.2024 die Haushaltssatzung 2025 mit ihren Anlagen sowie die Haushaltssatzungen 2025 der StÀdtebaulichen Sondervermögen beschlossen. Die Dokumente zum Haushaltsplan wurden dem Ministerium fÃŒr Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsaufsichtsbehörde ÃŒbergeben. FÃŒr die Haushaltssatzungen der StÀdtebaulichen Sondervermögen bedarf es keiner Genehmigung. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung fÃŒr die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 2025 wurde am 14.04.2025 wie folgt erteilt: Der in der Haushaltssatzung in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen fÃŒr Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen ohne Umschuldungen (KreditermÀchtigung) wird teilweise in Höhe von 7.212.300,00 EUR mit folgender aufschiebender Bedingung als Nebenbestimmung genehmigt. Der genehmigte Gesamtbetrag der Kredite fÃŒr Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen darf zur Finanzierung der Maßnahme „Zuschuss SchÃŒtzenverein „Vier Tore“ e.V. – Modernisierung u. Erweiterung d. Schießsport- u. TrainingsstÀtte“ erst in Anspruch genommen werden, wenn der entsprechende Auszahlungsansatz entsperrt ist. Der in der Haushaltssatzung in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der VerpflichtungsermÀchtigungen wird vollstÀndig in Höhe von 1.180.000 EUR genehmigt. Der den genehmigungsfreien Höchstbetrag der Kassenkredite (17.434.330 EUR) in § 4 ÃŒbersteigende Betrag in Höhe von 161.670 EUR wird nicht genehmigt. Die Entscheidungen zur wirtschaftlichen BetÀtigung der Stadt ergehen gesondert. Die Haushaltssatzungen der StÀdtebaulichen Sondervermögen wurden am 16.01.2025 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht; die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg einschließlich ihrer genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde wurde am 16.04.2025 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht. Am Tag nach der Veröffentlichung treten die Haushaltssatzungen in Kraft. Band 1 Haushaltssatzung und Anlagen Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt Band 2 Stellenplan Band 3/1 Wirtschaftliche Unternehmen, WirtschaftsplÀne Band 3/2 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement Band 4 Haushaltssatzungen StÀdtebauliches Sondervermögen Taschenhaushalt 2025
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