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Haushalt 2024 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.6124.1&object=tx%7C3330.6124.1

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 14.12.2023 die Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen sowie die Haushaltssatzungen 2023 der Städtebaulichen Sondervermögen beschlossen. Die Dokumente zum Haushaltsplan wurden dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsaufsichtsbehörde übergeben. Für die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen bedarf es keiner Genehmigung. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 2024 wurde am 18.03.2024 wie folgt erteilt: Der in der Haushaltssatzung in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird teilweise für die vorgesehenen Investitionskredite in Höhe von 15.029.700,00 EUR genehmigt. Eine spätere Genehmigung der zunächst nicht genehmigten Kredite wurde unter der Erfüllung von entsprechenden Bedingungen in Aussicht gestellt. Der in der Haushaltssatzung in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird vollständig in Höhe von 400.000,00 EUR genehmigt. Die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen wurden am 05.03.2024 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht; die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg einschließlich ihrer genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde wurde am 26.03.2024 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht. Am Tag nach der Veröffentlichung treten die Haushaltssatzungen in Kraft. Band 1 Haushaltssatzung und Anlagen Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt Band 2 Stellenplan Band 3/1 Teil 1 | Teil 2 | Teil 3 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne Band 3/2 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement Band 4 Haushaltssatzungen Städtebauliches Sondervermögen
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Haushalt 2018 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=2751.6111.1&object=tx%7C2751.6111.1

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 14.12.2017 die Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen beschlossen. Die Dokumente zum Haushaltsplan wurden dem Innenministerium M-V als Rechtsaufsichts-behörde mit Postausgang 24.01.2018 zur Genehmigung übergeben Da die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile enthält, kann sie erst nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht werden. Am Tag nach der Veröffentlichung tritt die Haushaltssatzung 2018 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haushaltswirtschaft der Stadt Neubrandenburg entsprechend § 49 Kommunalverfassung M-V nach den Grundsätzen der vorläufigen Haushaltsführung ausgeführt. Band 1 Haushaltssatzung und Anlagen Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt Band 2 Stellenplan Band 3/1 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne Band 3/2 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement Band 4 Haushaltssatzungen Städtebauliches Sondervermögen
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Haushalt 2025 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.6549.1&object=tx%7C3330.6549.1

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 19.12.2024 die Haushaltssatzung 2025 mit ihren Anlagen sowie die Haushaltssatzungen 2025 der Städtebaulichen Sondervermögen beschlossen. Die Dokumente zum Haushaltsplan wurden dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsaufsichtsbehörde übergeben. Für die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen bedarf es keiner Genehmigung. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 2025 wurde am 14.04.2025 wie folgt erteilt: Der in der Haushaltssatzung in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird teilweise in Höhe von 7.212.300,00 EUR mit folgender aufschiebender Bedingung als Nebenbestimmung genehmigt. Der genehmigte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen darf zur Finanzierung der Maßnahme „Zuschuss Schützenverein „Vier Tore“ e.V. – Modernisierung u. Erweiterung d. Schießsport- u. Trainingsstätte“ erst in Anspruch genommen werden, wenn der entsprechende Auszahlungsansatz entsperrt ist. Der in der Haushaltssatzung in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird vollständig in Höhe von 1.180.000 EUR genehmigt. Der den genehmigungsfreien Höchstbetrag der Kassenkredite (17.434.330 EUR) in § 4 übersteigende Betrag in Höhe von 161.670 EUR wird nicht genehmigt. Die Entscheidungen zur wirtschaftlichen Betätigung der Stadt ergehen gesondert. Die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen wurden am 16.01.2025 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht; die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg einschließlich ihrer genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde wurde am 16.04.2025 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht. Am Tag nach der Veröffentlichung treten die Haushaltssatzungen in Kraft. Band 1 Haushaltssatzung und Anlagen Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt Band 2 Stellenplan Band 3/1 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne Band 3/2 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement Band 4 Haushaltssatzungen Städtebauliches Sondervermögen Taschenhaushalt 2025
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Haushalt 2020 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.2406.1&object=tx%7C3330.2406.1

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 11.12.2019 die Haushaltssatzung der Stadt Neubrandenburg 2020 mit Anlagen sowie die Haushaltssatzungen 2020 der Städtebaulichen Sondervermögen beschlossen. Die Dokumente zum Haushaltsplan wurden dem Ministerium für Inneres und Europa M-V als Rechtsaufsichtsbehörde übergeben. Für die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen bedarf es keiner Genehmigung. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Stadt Neubrandenburg 2020 wurde am 11.05.2020 mit folgenden Einschränkungen erteilt: Es wird angeordnet, dass nicht mehr als vier Prozent der Schlüsselzuweisungen, das entspricht höchstens 1.643.816,68 Euro, für investive Zwecke verwendet werden dürfen. Aufgrund der Anordnung ist der Ansatz für Investitionsauszahlungen teilweise gemäß § 51 KV M-V zu sperren. Die Mehreinzahlungen im laufenden Bereich sind zur weiteren Rückführung des negativen Saldos der Ein- und Auszahlungen einzusetzen, sofern sie nicht zum Ausgleich unabweisbarer Mindereinzahlungen oder Mehrauszahlungen benötigt werden. Der in der Haushaltssatzung in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird vollständig in Höhe von 55.000.000,00 EUR unter Erteilung einer Auflage genehmigt. Dem Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern ist im Rahmen der in § 6 Absatz 1 der Konsolidierungsvereinbarung zwischen der Stadt Neubrandenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern vom 21. April 2017 geregelten Berichtspflicht über Änderungen im Personalbereich, die den Stellenplan (VzÄ) betreffen, zu berichten. Die Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ergehen gesondert. Die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen sowie die Haushaltssatzung der Stadt Neubrandenburg einschließlich ihrer genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde wurden am 17.06.2020 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht. Am Tag nach der Veröffentlichung treten die Haushaltssatzungen in Kraft. Der Oberbürgermeister hat am 20.05.2020 zur Umsetzung der Anordnung des Ministeriums für Inneres und Europa eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 51 KV M-V über investive Auszahlungen in Höhe von 1.643.783,32 EUR verfügt, die am Tag der Bekanntgabe der Haushaltssatzung in Kraft tritt und am 31.12.2020 endet. Weiterhin hat der Oberbürgermeister zur Minimierung der zu erwartenden Ertrags-/Einzahlungsausfälle sowie möglicher steigender Aufwendungen/Auszahlungen durch die Corona-Pandemie am 20.05.2020 eine haushaltswirtschaftliche Sperre für die laufenden Aufwendungen und Auszahlungen nach den Maßgaben der vorläufigen Haushaltswirtschaft gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 1 und 3 KV M-V angeordnet, die am Tag der Bekanntgabe der Haushaltssatzung in Kraft tritt und am 31.12.2020 endet. Band 1 Haushaltssatzung und Anlagen Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt Band 2 Stellenplan Band 3/1 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne Band 3/2 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement Band 4 Haushaltssatzungen Städtebauliches Sondervermögen
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Stadtvertretung – 20. Sitzung vom 20.10.16 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=2751.578.1&object=tx%7C2751.578.1

Für den städtischen Haushalt ergeben sich keine Auswirkungen. – Dem städtischen Haushalt fließt 2016 eine Ausschüttung von 5.175.921 Euro zu. – Dem städtischen Haushalt fließt 2016 eine Ausschüttung von 16.835 Euro zu. – Für den städtischen Haushalt ergeben sich keine Auswirkungen.
Für den städtischen Haushalt ergeben sich keine Auswirkungen.